Druckversion
Montag, 15.12.2025, 11:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/fg-koeln-urteil-9-k-935-13-kindergeld-verheiratete-anspruch
Fenster schließen
Artikel drucken
9369

FG Köln hält "typische Unterhaltssituation" für nicht mehr notwendig: Kindergeld auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung

15.08.2013

Für verheiratete volljährige Kinder in Erstausbildung besteht auch dann ein Kindergeldanspruch, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes und die Unterhaltsleistungen des Ehegatten den Grenzbetrag von 8.004 Euro überschreiten. Dies entschied der 9. Senat des FG Köln in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.

Anzeige

In dem Verfahren verwehrte die Familienkasse der klagenden Mutter ab Januar 2012 das Kindergeld für deren 21-jährige, verheiratete Tochter. Die Ausbildungsvergütung der Tochter und der Unterhaltsbeitrag ihres Ehemannes machten gemeinsam mehr als 8.004 Euro aus und seien damit ausreichend, damit die Tochter sich selbst versorgen könne, so die Familienkasse. Es läge kein sogenannter "Mangelfall" und mithin keine zwingende Unterhaltsbelastung der Klägerin für ihre Tochter vor.

Dem folgte das Finanzgericht (FG) Köln nicht und gewährte das beantragte Kindergeld (Urt. v. 16.07.2013, Az. 9 K 935/13). In der Urteilsbegründung führt das Gericht aus, dass sich die Tochter der Klägerin in Erstausbildung befinde und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet habe.  Weitere Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld kenne das Gesetz nicht.

Insbesondere seien seit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2012 die eigenen Bezüge der Kinder ohne Bedeutung. Dies gelte ebenso für verheiratete Kinder. Daher müsse auch bei diesen – entgegen der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) – keine "typische Unterhaltssituation" mehr vorliegen.

Mit seiner Entscheidung erklärte der Senat die anderslautende Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern für rechtswidrig. Gegen das Urteil wurde die Revision zum BFH zugelassen.

age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

FG Köln hält "typische Unterhaltssituation" für nicht mehr notwendig: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9369 (abgerufen am: 15.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Ehe
    • Kindergeld
  • Gerichte
    • Finanzgericht Köln
Frau mit grauen Haaren liest ein Dokument 28.11.2025
Rente

BSG zum Zuschlag zur Grundrente:

Ver­hei­ratet ist anders als unver­hei­ratet

Wer als Rentner nicht genug Geld hat, kann einen Zuschlag erhalten. Für die Berechnung der Bedürftigkeit wird das Einkommen der Ehegatten allerdings angerechnet. Für Unverheiratete gilt das nicht. Das ist so gewollt, so das BSG.

Artikel lesen
Gleichgeschlechtliche Ehe 25.11.2025
Polen

EuGH zur Unionsbürgerschaft:

Polen muss gleich­ge­sch­lecht­liche EU-Aus­land­sehen aner­kennen

Die "Ehe für alle" ist in Deutschland normal, in Polen aber noch längst nicht. Trotzdem müssen dort nun auch gleichgeschlechtliche EU-Auslandsehen anerkannt werden. Alles andere beeinträchtigt laut EuGH die EU-Freizügigkeit.

Artikel lesen
Verlobungsfoto von Taylor Swift und Travis Kelce 01.09.2025
Ehe

Rechtliches zu Taylor Swifts Verlobung:

"In den USA kann man ver­trag­lich Dinge regeln, die bei uns undenkbar sind”

Den Verlobungsring müsste sie im Falle einer Trennung jedenfalls zurückgeben, den Ort der Trauung kann sie sich völlig frei aussuchen: Taylor Swift heiratet. Familienrechtler Michael Hemming erklärt, was das US-Recht zu Ehen sagt.

Artikel lesen
AG Ettlingen 04.07.2025
Befangenheit

OLG Karlsruhe billigt Selbstablehnungen:

Alle Amts­richter bei Schei­dung einer Rich­ter­kol­legin befangen

In kleinen Amtsgerichten kennt man sich in der Regel gut – so gut, dass man nicht über die Scheidung einer Kollegin entscheiden darf, bestätigt das OLG Karlsruhe. Es bestimmt daher ein anderes Gericht für die Scheidung.

Artikel lesen
Bundeswehr Ehepaar 17.06.2025
Bundeswehr

Ehebruch in der Truppe als Dienstvergehen:

Treue ist Pri­vat­sache – außer in der Bun­des­wehr?

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der "Bruch der Kameradenehe" darf disziplinar geahndet werden. Patrick Heinemann geht der Frage nach, ob das ein patriarchalischer Anachronismus ist, den die Bundeswehr hinter sich lassen sollte.

Artikel lesen
Ein Bundeswehrsoldat mit Ehefrau (Symbolbild) 13.06.2025
Bundeswehr

BVerwG sieht Soldatenpflicht verletzt:

Haupt­feld­webel schläft mit Ehe­frau eines Kame­raden

Ehebruch innerhalb eines Bataillons – das ist bei der Bundeswehr keine Privatsache. Das BVerwG bestätigte deshalb die Sanktionierung eines Hauptfeldwebels, der mit der Ehefrau eines Mannschaftssoldaten geschlafen hatte.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr , Dres­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH