Druckversion
Dienstag, 14.07.2026, 15:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/fg-koeln-10k156817-problemhund-hund-spende-tierheim-tierschutz-spendenbescheinigung-steuererklaerung-unterhalt
Fenster schließen
Artikel drucken
41788

FG Köln zu nicht vermittelbarem Problemhund: Den Lie­b­lings­hund im Tier­heim unter­stützen ist keine Spende

03.06.2020

Frau mit Hund im Tierheim (Symbolbild)

(c) hedgehog94/stock.adobe.com

Auf den Hund gekommen war eine Frau, aufnehmen konnte sie ihn aber nicht. Sie spendete deshalb 5.000 Euro zur Unterbringung des Hundes in einer Hundepension. Das FG Köln entschied nun, dass dieser Akt der Tierliebe keine Spende ist.

Anzeige

Eine zweckgebundene Zahlung zur dauerhaften Unterbringung eines "Problemhundes" in einer Tierpension kann nicht als Spende abgezogen werden. Das entschied das Finanzgericht Köln (FG) in einem heute veröffentlichten Urteil (Urt. v. 11.12.2018, Az. 10 K 1568/17).

Als Gassigängerin half eine Frau im Tierheim eines Tierschutzvereines aus. Dabei schloss sie einen Hund besonders in ihr Herz. Der Hund galt als Problemhund, da er nicht mehr zu vermitteln war. Dem Tierschutzverein fehlten aber die Mittel für den Hund und seine Gassigängerin konnte ihn nicht bei sich aufnehmen. Das konnte sie jedoch nicht mit ansehen und zahlte dem Tierschutzverein 5.000 Euro zur dauerhaften Unterbringung ihres Lieblingshundes in einer Hundepension.

Der als gemeinnützig anerkannte Tierschutzverein stellte der Hundeliebhaberin dafür eine Spendenbescheinigung aus. Den legte sie bei ihrer Einkommenssteuererklärung vor. Das Finanzamt erkannte in der Zahlung jedoch keine Spende. Das sah die Gassigängerin jedoch anders und zog vor Gericht. Ihre Zahlung habe dem Tierschutz gedient und sei damit eine Spende. Dass das Geld dem Verein nicht zur freien Verfügung gestanden habe, sei dabei unerheblich.

Kein Tierschutz, sondern Unterhalt

Das FG ließ sich davon jedoch nicht überzeugen und bestätigte die Versagung des Spendenabzugs. Insofern sei nämlich doch erheblich, dass der Tierschutzverein nicht frei über den gezahlten Betrag verfügen konnte. Die Frau habe nämlich durch ihre Zahlung gerade keine "Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke" in das Vereinsvermögen gemacht. Mit anderen Worten: Die Frau habe nicht für Tierschutz gespendet, sondern nur für ihren Lieblingshund. Diese Zahlung sei eher Unterhalt als Spende.

Die Revision war ursprünglich vom FG nicht zugelassen worden. Die Gassigängerin erhob jedoch Nichtzulassungsbeschwerde und der Bundesfinanzhof ließ die Revision zu (Beschl. v. 12.12.2019, Az. X R 37/19).

ast/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

FG Köln zu nicht vermittelbarem Problemhund: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41788 (abgerufen am: 16.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Steuerrecht
    • Einkommensteuer
    • Haustiere
    • Spenden
    • Steuererklärung
    • Tiere
    • Tierschutz
  • Gerichte
    • Finanzgericht Köln
Schweine in Boxen aus Stahlgitter im Rotationsystem 10.07.2026
Tierschutz

Heimliche Schlachthof-Videos gehen viral:

Rechts­brüche, von denen wir lieber (nichts) wissen wollen

Ein Gericht verbietet Tierschutzaktivisten, Videos aus einem Schlachthof zu verbreiten. Dritte dürfen sie aber über Social Media streuen – und sogar die Aktivisten dürfen diese Posts teilen. Absurde Rechtslage oder nur gerecht im Dilemma?

Artikel lesen
Die beiden Beklagten Anna Schubert (links) und Hendrik Haßel (rechts) sowie Dieter Ruhnke vom Landestierschutzverband Niedersachsen bei einer Aktion gegen die CO2-Betäubung von Schweinen. 09.06.2026
Tierschutz

OLG zu Aufnahmen von betäubten Schweinen:

Tier­schützer haften für Ver­b­rei­tung von Schlachthof-Videos

Zwei Tier- und Umweltaktivisten brachen in einen Schlachthof ein und filmten, wie Schweine betäubt wurden. Die Aufnahmen gelangten ins Internet. Das ist ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, so das OLG Oldenburg.

Artikel lesen
Ein großes Meerestier, möglicherweise ein Wal, wird auf einem Schiff gehalten. Moratorium zur Tierquälerei wird diskutiert. 04.06.2026
Tiere

Umweltminister beruft sich auf Haftungsfreistellung:

Meck­len­burg-Vor­pom­mern für Tier­quä­lerei an "Timmy" ver­ant­wort­lich?

Die Geschichte um den inzwischen verstorbenen Wal "Timmy" könnte juristische Schritte nach sich ziehen. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister lässt sich von etwaigen Ermittlungen wegen des Wal-Transports nicht nervös machen.

Artikel lesen
junge Lanzenotter 03.06.2026
Nachrichten

Tierbesitzer teilweise erfolgreich vor dem VG Augsburg:

Gemeinde bleibt auf Kosten für Gift­schlangen sitzen

Neun Giftschlangen stellte eine Gemeinde bei einem Mann sicher. Dieser sollte die Kosten für die Unterbringung in der Auffangstation tragen, doch die Ermessensausübung war fehlerhaft, meint das VG Augsburg. Es gab nämlich gar keine.

Artikel lesen
Ein Assistenzhund mit Führhilfe 29.05.2026
Tiere

LSG zur Eingliederungshilfe:

Sachsen-Anhalt muss Aus­bil­dung zum PTBS-Assis­tenz­hund bezahlen

Ein Assistenzhund soll einer Studentin mit PTBS helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Das LSG Sachsen-Anhalt verpflichtete das Bundesland nun dazu, die Spezialausbildung des Tieres vorläufig mit mehr als 4.000 Euro zu finanzieren.

Artikel lesen
Ein Foto von einem Wal, der bläst, im Meer bei Skagen 04.05.2026
Informationsfreiheit

Informationsanspruch auf "Timmys" GPS-Daten?:

Wissen, wo der Wal ist

Derzeit warten Wal-Fans gespannt, ob der am geretteten Tier angebrachte GPS-Sender Daten übermitteln wird. Falls ja: Hätten sie einen Anspruch, diese von der Landesregierung zu bekommen, auch wenn die den Wal vor Beobachtern schützen will?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Voll­ju­rist*in als Re­fe­rent*in für Grund­sat­z­fra­gen

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Mün­chen

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Com­mer­cial & Tech

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werks­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Mar­ke­ting /...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH