Druckversion
Tuesday, 19.01.2021, 20:12 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/feuerwehr-arbeitszeit-pause-bereitschaftsdienst/
Fenster schließen
Artikel drucken
5957

OVG Rheinland-Pfalz zur Arbeitszeitregelung: Feuerwehr hat auch während der Pause Bereitschaftsdienst

05.04.2012

Berufsfeuerwehrleute müssen für Notfälle auch während ihrer Ruhepausen in der Wache bleiben. Das hat das OVG Rheinland-Pfalz in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen entschieden.

Anzeige

Laut Oberverwaltungsgericht (OVG) bestimmen zwar sowohl das rheinland-pfälzische Landesrecht als auch europäische Arbeitszeitregelungen, dass die Arbeit spätestens nach sechs Stunden durch eine Pause zu unterbrechen ist. In dieser Zeit müsse der Beamte weder Dienst leisten noch sich dafür bereithalten. Jedoch fänden die Arbeitszeitvorschriften auf Berufsfeuerwehren keine Anwendung.

Denn dort sei es unter anderem wegen der unterschiedlichen Spezialisierung der meisten Beamten objektiv unmöglich, in Pausen ohne Bereitschaftsdienst die erforderliche Vertretung und damit die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Die mit dieser Pausengestaltung verbundene Belastung der Feuerwehrleute werde durch eine Verdoppelung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten und deren Nachholung im Falle der Unterbrechung ausgeglichen. Im Übrigen werde jeder Feuerwehrbeamte durchschnittlich nur einmal in drei Wochen in einer Pause zu einem Noteinsatz herangezogen (Urt. v. 23.03.2012, Az. 2 A 11355/11.OVG und 2 A 11356/11.OVG).

Der Dienstplan der Mainzer Berufsfeuerwehr sieht von Montag bis Donnerstag jeweils zwei Schichten von 7:00 bis 17:00 Uhr und von 17:00 bis 7:00 Uhr sowie freitags bis sonntags jeweils 24-Stunden-Schichten vor. Während der drei festgelegten Pausen sind die Feuerwehrbeamten zwar von der Arbeit befreit. Sie dürfen jedoch die Feuerwache nicht verlassen, damit sie auch in dieser Zeit jederzeit für Noteinsätze zur Verfügung stehen.

Gegen diese Arbeitszeitregelung klagten zwei Brandbekämpfer mit dem Ziel, während der Arbeitspausen vom Bereitschaftsdienst freigestellt zu werden. Vor dem Verwaltungsgericht hatten sie zunächst Erfolg. Auf die Berufung der Stadt Mainz wies das OVG die Klagen jedoch ab.

tko/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG Rheinland-Pfalz zur Arbeitszeitregelung: Feuerwehr hat auch während der Pause Bereitschaftsdienst . In: Legal Tribune Online, 05.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5957/ (abgerufen am: 19.01.2021 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Arbeitsrecht - Die wich­tigsten Ände­rungen ab 2021
  • Arbeiten im Homeoffice – Neuer Anlauf für gesetzliche Regelung - Lass uns drüber reden
  • BAG zum Lohnzuschlag - Nachts sind alle Arbeiter gleich
  • Was gilt jetzt im Arbeitsrecht? - Home­of­fice wird zum Regel­fall
  • Gesetzentwurf zum mobilen Arbeiten - Der Streit ums Recht auf Home­of­fice
  • Rechtsgebiete
    • Verwaltungsrecht
  • Themen
    • Arbeitszeit
    • Feuerwehr
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
TopJOBS
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ver­wal­tungs­recht

BENESCH & PARTNER , Frei­burg im Breis­gau

Rechts­an­wält*in Wirt­schafts­recht

Iffland Wischnewski Rechtsanwälte , Darm­stadt

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Pro­jects & Pu­b­lic Sec­tor

GSK STOCKMANN , Mün­chen

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Pro­jects & Pu­b­lic Sec­tor

GSK STOCKMANN , Mün­chen

Staats­an­walt (w/m/d) mit Re­fe­renz­num­mer 20-26

Bundeskartellamt , Bonn

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

avocado rechtsanwälte , Ber­lin

Rechts­an­walt (m/w/d) - M&A / Pri­va­te Equi­ty

White & Case , Frank­furt am Main

Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau­recht / Im­mo­bi­li­en­recht

Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte , Ham­burg

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

Oppenhoff , Ham­burg

Rechts­an­walt (m/w/d) IP / IT / Da­ten­schutz

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Ber­lin

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht im Fernstudium/ online

19.01.2021

BUJ-Benefizveranstaltung zu Gunsten der DAV Stiftung "Contra Rechtsextremismus"

20.01.2021

"Eigenlob stimmt! - Selbstmarketing für Frauen in digitalen Zeiten"

26.01.2021

Verträge (insbesondere Miet- und Pachtverträge) neu verhandeln in Zeiten von Corona

20.01.2021

Strafrechtliche Brennpunkte im Unternehmen

21.01.2021, Frankfurt am Main

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH