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FDP zur Steuerbegünstigung: "Lieber knackiger Salat als lauwarmer Döner"

25.08.2011

Nach Auffassung des BFH ist der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent für im Stehen zu verzehrende Speisen gegenüber Restaurantleistungen gerechtfertigt. Ein falsches Signal, mein FDP-Gesundheitsexperte Lotter, der ungesundes Essen nicht durch Steuerrecht privilegieren will.

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Die steuerliche Ungleichbehandlung von Currywurst, Döner und Pommes Frites soll nach dem Willen der FDP ein Ende haben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für im Stehen verzehrte Imbissbuden-Speisen bestätigt (Urt. v. 30.06.2011, Az. V R 35/08). Nun will FDP-Gesundheitsexperte Erwin Lotter hieraus ein Thema bei einer Novellierung der Mehrwertsteuer machen. Auch für das Essen im Stehen solle der volle Steuersatz von 19 Prozent gelten.

"Es kann nicht sein, dass gesundheitsschädliches Verhalten und eine Esskultur des schnellen Herunterschlingens vom Fiskus auch noch steuerlich privilegiert werden", so der Bundestagsabgeordnete am Donnerstag in einer Pressemitteilung.

Der BFH in München hatte bestätigt, dass für Currywurst & Co. der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gilt, sofern sie stehend verspeist werden. Isst der Gast die Wurst hingegen im Sitzen, gilt der volle Steuersatz.

Das hält Lotter für kontraproduktiv: "Jedem Arzt ist klar, dass schnelles Essen das Risiko zu Übergewicht und all seinen medizinischen Begleitkrankheiten enorm erhöht. Die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten wird dadurch zusätzlich belastet." Für Fast Food im Stehen sollte daher der volle Steuersatz greifen. "Jenseits aller fiskalpolitischen Gesichtspunkte gilt: Lieber ein knackiger Salat als ein lauwarmer Döner", meint Lotter.

dpa/dsc/LTO-Redaktion

 

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FDP zur Steuerbegünstigung: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4118 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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