Auch die FDP will eine Grundgesetzänderung, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken – allerdings ohne dabei die Schuldenbremse zu lockern. Vielmehr soll das Sondervermögen Bundeswehr auf 300 Milliarden Euro angehoben werden.
Am Donnerstag könnte es im Deutschen Bundestag historisch werden: Nicht nur, weil dann die Abgeordneten des "alten" 20. Deutschen Bundestages zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um über ein gigantisches Finanzpaket auf Grundlage von Gesetzentwürfen von Union und SPD (BT-Ds. 20/15096) sowie der Grünen (BT-Ds.20/15098) zu beraten. Geschichtsträchtig wird es auch deshalb, weil dann wohl für lange Zeit der letzte Antrag der FDP (BT-Ds. 20/15099) auf einer Tagesordnung des Bundestages stehen wird. Die Partei scheiterte am 23. Februar an der Fünfprozenthürde und wird im 21. Deutschen Bundestag nicht mehr vertreten sein.
In den Bundestag eingebracht hat die Fraktion der Liberalen am Dienstag den "Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a)". Dieser sieht eine Aufstockung des bestehenden Sondervermögens für die Bundeswehr um 200 Milliarden Euro vor. Zur Begründung heißt es im Entwurf, dass das bestehende "Sondervermögen Bundeswehr" mit einer Kreditermächtigung in Höhe von 100 Milliarden Euro bereits zum 31. Dezember 2024 zu rund 82 Prozent gebunden sei. "Es ist abzusehen, dass es in seinem derzeitigen Volumen nicht ausreichen wird, um bestehende Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu schließen und eine glaubhafte Abschreckungsfähigkeit zu erzielen."
Nur für Ausgaben nutzbar, die über dem Zwei-Prozent-Ziel der NATO liegen
Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit wollen die Liberalen, die eine Lockerung der Schuldenbremse strikt ablehnen, den Gesetzgeber deshalb ermächtigen, das Bundeswehr-Sondervermögen um zusätzliche Kreditermächtigungen von bis zu 200 Milliarden Euro zu einem Verteidigungsfonds für Deutschland zu erweitern.
"Das erweiterte Sondervermögen kann ab dem Haushaltsjahr 2025 nur unter der Bedingung genutzt werden, dass im jeweiligen Haushaltsjahr ohne Mittel des Sondervermögens Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien von mindestens 2% des nominalen Bruttoinlandsprodukts im Haushaltsplan veranschlagt werden", heißt es im FDP-Vorschlag. Dadurch werde sichergestellt, dass das kreditfinanzierte Sondervermögen ausschließlich zusätzliche, über die zur Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels der NATO hinaus erforderliche Verteidigungsausgaben abdeckte. Eine Umwidmung von Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt werde so verhindert.
Wie dpa berichtet, hatte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr am Montag seine Ablehnung des Schuldenpaktes von Union und SPD in einem direkten Gespräch bekräftigt. Dürr habe darin seinen Gegenvorschlag als Alternative zu einem 500 Milliarden umfassenden Sondervermögen für Infrastruktur und eine Lockerung der Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben erläutert.
FDP-Fraktionschef Dürr: Vorschlag "für alle Seiten annehmbar"
"Ich habe mich mit der Union getroffen und vorgeschlagen, zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts dauerhaft im Haushalt für Verteidigungsausgaben zu verankern. Darüber hinaus habe ich vorgeschlagen, einen Verteidigungsfonds für Deutschland in Höhe von 300 Milliarden Euro aufzulegen, in dem auch das bisherige Sondervermögen für die Bundeswehr aufgeht", sagte Dürr in Anschluss an das Treffen.
Damit würde Deutschland "sehr konkret auf die veränderte Weltlage reagieren, ohne seine finanzpolitische Stabilität über Bord zu verwerfen". Dürr sagte: "Meines Erachtens besteht die Möglichkeit, dass sich alle demokratischen Parteien der Mitte hinter diesem Vorschlag versammeln können. Angesichts der verfahrenen Lage nach den Sondierungsgesprächen von Union und SPD leistet die FDP damit einen Beitrag, der für alle Seiten annehmbar sein sollte."
Die Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD, Grünen sowie FDP werden im Anschluss an die Aussprache am kommenden Donnerstag im Bundestagsplenum in den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Welche GG-Änderungen dann am 18. März tatsächlich im Bundestag beschlossen werden, gilt als offen.
Aufstockung des Sondervermögens Bundeswehr um 200 Millarden: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56770 (abgerufen am: 18.03.2025 )
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