Nachdem Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen Anzeige in Spanien erstattet hatte, lehnte das Gericht auf Mallorca nun seine Zuständigkeit ab und verwies den Fall nach Deutschland, wie eine Gerichtssprecherin LTO bestätigte.
Die zuständige Richterin der Kammer 3 für Gewalt gegen Frauen am Instanzgericht Palma hat einen Beschluss erlassen, in dem sie die Unzuständigkeit der spanischen Gerichte für die Prüfung der gegen Christian Ulmen vorgebrachten Vorwürfe feststellt. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts von Palma am Dienstagmorgen gegenüber LTO. Die Richterin habe die Ablehnung der Zuständigkeit und die vollständige Verweisung des Verfahrens an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft, nämlich die Staatsanwaltschaft Itzehoe (dort Az.: 318 UJs 539 02/25), beschlossen.
Laut der spanischen Entscheidung ist der Bezug des Falls zu Deutschland "offensichtlich", was die deutsche Gerichtsbarkeit in eine privilegierte Position versetze, die bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzusetzen. Die Richterin habe darauf hingewiesen, dass die wesentlichen Tatsachen, die zur Einreichung der Anzeige geführt haben, mutmaßlich auf deutschem Staatsgebiet oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen, begangen wurden. Zudem seien die benannten Zeugen deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland ansässig sind und Deutsch sprechen.
Bereits Ende März 2026 hatte Ulmens Presserechtsanwalt Christian Schertz erklärt, dass ein Verfahren wegen eines Vorfalls aus dem Jahr 2023, der mit der Festnahme Fernandes und Ulmens endete, von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden sei. Weitere Sachverhalte die in Spanien gespielt haben sollen, seien mangels strafrechtlicher Relevanz eingestellt worden.
Was das Gericht in Spanien nun entschieden hat
Die spanische Staatsanwaltschaft hatte bei den noch übrigen angezeigten Sachverhalten argumentiert, dass deutsche Behörden zuständig seien. Dem folgte nun offenbar das Gericht in Palma.
In seiner Entscheidung soll es laut der Sprecherin nur um die Frage der Zuständigkeit für die Vorwürfe "in Bezug auf den mutmaßlichen Deepfake, die Offenlegung von Geheimnissen und die widerrechtliche Aneignung des Personenstands" gehen, die Fernandes angezeigt hat.
Was diese Vorwürfe angeht hätten sich die Hauptwirkungen auf deutschem Staatsgebiet entfaltet, denn dort habe Fernandes den Status einer Person des öffentlichen Lebens und dort könnten daher ihr Ruf, ihre Ehre und Ansehen durch den Inhalt beeinträchtigt werden, der mutmaßlich verbreitet worden sein soll.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, gegen sie kann Berufung eingelegt werden.
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe will inzwischen die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Potsdam abgeben, dort hatten Ulmen und Fernandes vor ihrer Zeit in Spanien gelebt.
Fernandes hatte in einem Spiegel-Bericht Ulmen vorgeworfen, er habe sie "digital vergewaltigt", indem er in sozialen Netzwerken Profile unter dem Namen von Fernandes erstellt und darüber Bilder an Männer aus Fernandes' Umfeld verschickt habe, die so wirken sollten, als ob sie sie beim Sex zeigten. Ulmen hat diesen Teil der Vorwürfe bisher nicht bestritten. Lediglich die Deep-Fake-Vorwürfe weist er über seinen Anwalt zurück. Gegen die Berichterstattung des Spiegel wehrt er sich deshalb juristisch. Was Ulmen im Einzelnen angreift, hat LTO hier zusammengetragen. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Spanisches Gericht hält sich für unzuständig: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59719 (abgerufen am: 13.05.2026 )
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