Erst handelte die Staatsanwaltschaft, jetzt will es auch die Nebenklägerin nicht bei dem Freispruch für Jörg Kachelmann belassen. Sie legte am Dienstag Revision ein. Der Fall wird den BGH beschäftigen, allerdings erst in einigen Monaten.
Die Mannheimer Richter müssen in spätestens dreieinhalb Monaten die schriftlichen Urteilsgründe veröffentlichen. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Monatsfrist für Nebenklägerin und Staatsanwaltschaft, um ihre Revision zu begründen.
Das Landgericht Mannheim hatte den 52-Jährigen vergangene Woche vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Über 44 Verhandlungstage dauerte der Prozess, die Staatsanwaltschaft forderte zuletzt eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann.
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wird kein neues Beweisverfahren durchgeführt, Zeugen werden nicht mehr befragt. Das Urteil wird allein einer rechtlichen Überprüfung unterzogen. Anders als bei Zivilverfahren sind vor dem BGH alle zugelassenen Rechtsanwälte vertretungsbefugt.
ssc/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Kachelmann-Prozess: Am Ende nur Verlierer
Der Kachelmann-Prozess in den Medien: "Selbstverständlichkeiten wurden missachtet"
Die Staatsanwälte und der Fall Kachelmann: Ein Zerrbild wird verbreitet
Fall Kachelmann: . In: Legal Tribune Online, 08.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3468 (abgerufen am: 03.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag