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2502

Fall Kachelmann: Bewei­s­an­trag statt­ge­geben: Schwarzer muss als Zeugin aus­sagen

von pl/LTO-Redaktion

08.02.2011

Der Beweisantrag des Kachelmann-Verteidigers Schwenn hatte Erfolg: Die für das Strafverfahren gegen den Wettermoderator zuständige Kammer vernimmt am Mittwochnachmittag Frauenrechtlerin Alice Schwarzer als Zeugin.

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Einmal mehr sorgte der als Konfliktverteidiger bekannte Johann Schwenn für Aufruhr, als er Ende vergangener Woche beantragte, BILD-Berichterstatterin Alice Schwarzer als Zeugin zu befragen. Beweisthema: Ihre Kontakte zum Therapeuten des mutmaßlichen Opfers, der als sachverständiger Zeuge an dem Verfahren beteiligt ist.

Das Landgericht gab dem Antrag nun statt. Der Verteidiger erzielte damit, anders als zuvor, als er die Durchsuchung von Redaktionen beantragte, einen Erfolg mit seiner Strategie. Mindestens erwünschter Nebeneffekt der Zeugenbefragung: Schwarzer darf, solange sie als Zeugin Verfahrensbeteiligte ist, nicht Bericht erstatten - damit erfährt ihre Berichterstattung, die wohl mit Fug und Recht als tendenziös bezeichnet werden darf, jedenfalls eine Unterbrechung. Ob und inwieweit sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht, das ihr als Journalistin von Berufs wegen zusteht, Gebrauch macht, bleibt abzuwarten.


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Fall Kachelmann: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2502 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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