Wende im Fall Hanna W.: Beschul­digter wird aus Haft ent­lassen

20.06.2025

Das Landgericht Traunstein hat im "Eiskeller"-Mordprozess den Haftbefehl gegen den Beschuldigten aufgehoben. Der Grund: Eine wichtige Zeugenaussage sei nicht belastbar. Ein dringender Tatverdacht könne daher nicht mehr angenommen werden. 

Im sogenannten Eiskeller-Fall ist es zu einer überraschenden Wende gekommen: Der wegen Mordes an der Studentin Hanna W. im bayerischen Aschau (ursprünglich verurteilte) Beschuldigte ist aus der Haft entlassen worden. Nach vorläufiger Würdigung der Beweislage sei davon auszugehen, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen im Prozess nicht glaubhaft ist, teilte das Landgericht (LG) Traunstein mit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil aufgehoben, ein neues Verfahren soll Ende September beginnen.

Eine Gerichtssprecherin sagte nun, ein forensisch-psychologischer Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Angaben des Zeugen aus dem vergangenen Verfahren nicht glaubhaft sind. Ein dringender Tatverdacht des Beschuldigten sei deshalb derzeit nicht mehr anzunehmen, weshalb der Haftbefehl gegen ihn daher aufgehoben worden sei. Zudem habe das Gericht veranlasst, den Mann unverzüglich aus dem Gefängnis zu entlassen.

Gab es das vermeintliche Geständnis gar nicht? 

Der Zeuge war ein Mitgefangener des Beschuldigten. Er hatte in der Hauptverhandlung ausgesagt, der Beschuldigte habe ihm die Tat rund zehn Monate zuvor in der Untersuchungshaft gestanden, wie einer der Verteidiger des Beschuldigten, Dr. Yves Georg, gegenüber LTO erklärt. Dabei habe er selbst angegeben, dass er sich von seiner Aussage "Vorteile" in Form von "Vergünstigungen" für sein eigenes Verfahren – das unter derselben Vorsitzenden geführt werden würde – erhoffe. Nachdem der Sachverständige dem Zeugen eine ausgeprägte Fähigkeit und Neigung zum Lügen bescheinigt habe, wertete das Gericht diese Aussage nunmehr als nicht glaubhaft.

Der Beschuldigte kam laut seiner zweiten Anwältin Regina Rick noch am Freitag wieder frei. Er sei zu Hause, sagte sie auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt bestätigte die Haftentlassung am frühen Nachmittag. 

Klarheit im Fall Hanna W. wird wohl erst der erneute Prozess am Landgericht bringen. Georg äußert sich mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen gegenüber LTO optimistisch: "Wir sind zuversichtlich, dass unser Mandant freigesprochen werden wird."

Nicht die erste Überraschung im Eiskeller-Fall

Das LG Traunstein hatte den jungen Mann im vergangenen Jahr nach einem langen Indizienprozess wegen Mordes verurteilt. Nach damaliger Auffassung des Gerichts hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club "Eiskeller" aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank. Die Verteidigung legte Revision ein – ihr gelang damit der seltene Fall einer erfolgreichen Verfahrensrüge.

Der BGH hob das Urteil daraufhin auf. Grund dafür waren E-Mails, in denen sich die Vorsitzende mit der Staatsanwaltschaft über die rechtliche Würdigung des Falles ausgetauscht hatte – ohne dass die Verteidigung davon wusste. Der BGH fand hierfür deutliche Worte: "Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt".

Danach hatte die Verteidigung drei neue Gutachten vorgelegt. Sie sollten beweisen, dass die Studentin nicht getötet wurde, sondern bei einem Unfall ums Leben kam. Das war bereits im ersten Prozess Thema – das Gericht hatte diese Version damals jedoch verworfen. Das Gutachten zur Belastbarkeit der Zeugenaussage hatte das Gericht selbst in Auftrag gegeben.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wende im Fall Hanna W.: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57466 (abgerufen am: 18.06.2026 )

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