Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält nichts von einem Fahrverbot als Hauptstrafe bei kleineren Delikten. Der Verkehrsrechtsausschuss des DAV bezeichnete die Idee als "gewisse Hifllosigkeit des Staates und reine Effekthascherei".
Das Land Niedersachsen hatte vorgeschlagen, neben Haft- und Geldstrafen auch ein Fahrverbot als Hauptstrafe verhängen zu können. Am Rande der Justizministerkonferenz in Hamburg äußerte die Bundesjustizministerin ihre Bedenken gegen das Vorhaben. So könnten Täter, die kein Auto besäßen, damit nicht belegt werden. Umgekehrt jedoch wäre ein Berufskraftfahrer von einem Fahrverbot besonders hart betroffen.
Der Vorsitzende des Verkehrsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Rechtsanwalt Michael Bücken äußerte sich dahingehend, dass ausreichende Sanktionsmöglichkeiten bestünden, jedoch nicht vollständig genutzt würden.
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Fahrverbot: Auch bei Verurteilung wegen Diebstahls oder Körperverletzung?
Fahrverbot als Hauptstrafe: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/801 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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