Druckversion
Sunday, 26.03.2023, 14:30 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/fahrrad-strassenverkehr-alkohol-gutachten-fahrerlaubnis-fuehrerschein/
Fenster schließen
Artikel drucken
7013

OVG Rheinland-Pfalz zu Alkohol im Straßenverkehr: Behörde darf Mann das Radfahren verbieten

06.09.2012

Fahrrad als Weinhalter

© ulkaaaa - Fotolia.com

Die Straßenverkehrsbehörde kann einem betrunkenen Fahrradfahrer das Führen jeglicher Fahrzeuge - also auch das von Fahrrädern - verbieten. Dies gilt dem OVG zufolge auch dann, wenn der Fahrer keinen Führerschein besitzt. 

Anzeige

Auch ein Fahrradfahrer, der alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen ist, müsse ein medizinisch-psychologisches Gutachten einholen. Kommt er dieser Bedingung nicht nach, könne ihm das Führen jeglicher Fahrzeuge verboten werden. Hiervon seien auch Fahrräder erfasst, so das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil (Urt. v. 17.08.2012, Az. 10 A 10284/12).

Der Mann wurde mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,44 Promille beim Radfahren erwischt. Eine Fahrerlaubnis besaß er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Die Straßenverkehrsbehörde forderte ihn ein halbes Jahr später dazu auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten seiner Fahreignung vorzulegen. Da der Mann dieser Forderung nicht nachkam, untersagte die Behörde ihm das Führen von Fahrzeugen.

Die Koblenzer Richter führten aus, es bestehe ausreichend Grund zur Annahme, dass der Mann auch zum Führen eines erlaubnisfreien Fahrzeugs ungeeignet oder nur bedingt geeignet sei. Die Fahrerlaubnisverordnung sehe die Anforderung eines Gutachtens über die Fahreignung ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille vor. Denn auch beim Führen eines Fahrrads unter Alkohol bestehe ein erhöhtes Verkehrsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG Rheinland-Pfalz zu Alkohol im Straßenverkehr: Behörde darf Mann das Radfahren verbieten . In: Legal Tribune Online, 06.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7013/ (abgerufen am: 26.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • OLG Düsseldorf: Ei-Slogans wohl unterschiedlich genug - Eier­li­kör­her­s­teller streiten vor Gericht
  • SG Berlin zum Streit um zugeparkte Betriebseinfahrt - Schlä­gerei mit Falsch­parker ist kein Arbeit­s­un­fall
  • Autounfall löst Kettenreaktion aus - Halter haftet trotz Dritt­ein­wir­kung für ab­ge­stell­ten Anhänger
  • VG Berlin zur verkehrsberuhigten Bergmannstraße - In der Nach­bar­straße wird es laut
  • AG Heilbronn - Erst­mals Haft­strafen ohne Bewäh­rung für Kli­maak­ti­visten
  • Rechtsgebiete
    • Verkehrsrecht
  • Themen
    • Alkohol
    • Alkohol im Straßenverkehr
    • Fahrradfahren
    • Straßenverkehr
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
TopJOBS
Re­dak­teur LTO News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

In­i­tia­tiv-Be­wer­bung

ADVANT Beiten , Frei­burg im Breis­gau

Te­le­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung in frei­er Mit­ar­beit (Ho­me­of­fice) für...

RA-Assist Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Rechts­an­walt (w/m/d) für Ver­kehrs­recht

BLD Bach Langheid Dallmayr , Frank­furt am Main

Rechts­an­walt (w/m/d) für Ver­kehrs­recht

BLD Bach Langheid Dallmayr , Karls­ru­he

Re­fe­ren­dar:in im Ver­brau­cher­recht (m/w/d)

rightmart , Bre­men

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in / Re­fe­ren­dar*in/Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Ber­lin

Rechts­an­walt / Rechts­an­wäl­tin als Füh­rungs­kraft (m/w/d)

rightmart , Bre­men

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de / Wi­Mi / Werk­stu­dent:in (w/m/d)

rightmart , Bre­men

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Wege zur Umsetzung der Klimaschutzziele im Umwelt- und Planungsrecht

30.03.2023, Leipzig

ESG-Compliance

28.03.2023

IRI§23-ReMeP Workshop zum Thema „ChatGPT und Recht“

28.03.2023

Zertifizierter Berater für Restrukturierung & Sanierung (WIRE)

28.03.2023, Frankfurt am Main

AFTER WORK - GET TOGETHER IN BERLIN

30.03.2023, Berlin

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH