Die Fahrerlaubnis kann wegen der fehlenden charakterlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr auch dann entzogen werden, wenn der Führerscheininhaber bislang verkehrsrechtlich nicht aufgefallen ist. Das hat das VG Gelsenkirchen am Mittwoch entschieden.
Der aus Dortmund stammende Betroffene ist seit seinem 15. Lebensjahr mehrfach und fortlaufend nach dem Jugendstrafrecht wegen (gefährlicher) Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung verurteilt worden. Das Verwaltungsgericht (VG) sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die Strafverfahren und Jugendstrafen sowie ein nach eigenen Angaben durchgeführtes Anti - Aggressionstraining irgendeine Verhaltensänderung bewirkt haben könnten. Dabei berücksichtigte die Kammer auch noch nicht rechtskräftig abgeschlosse Strafverfahren vor dem Dortmunder Landgericht. Aus ihnen werde in Verbindung mit den früheren Strafverfahren deutlich, dass das Aggressionspotenzial weiterhin ungehemmt wirke. Von einer Besserung oder gar Aufarbeitung könne daher nicht die Rede sein.
Deshalb sei auch ohne Abklärung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten von der Nichteignung des inzwischen Zwanzigjährigen auszugehen, obwohl der Dortmunder bisher verkehrsrechtlich nicht aufgefallen ist. Bei diesem Sachverhalt stehe die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht im Ermessen der Behörde. Etwaige mit der sofort wirksamen Fahrerlaubnisentziehung verbundenen insbesondere wirtschaftlichen und beruflichen Schwierigkeiten habe er hinzunehmen. Der Schutz von Leib, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer überwiege die Interessen des Betroffenen eindeutig (Urt. v. 12.09.2012, Az. 7 L 896/12).
Die Fahrerlaubnisbehörde hatte dem Dortmunder per Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis entzogen. Aufgrund des von ihm ausgehenden hohen Aggressionspotentials sei nach Auffassung der Behörde nicht zu erwarten, dass er sich im Straßenverkehr hinreichend angepasst und an den Regeln orientiert verhalte.
plö/LTO-Redaktion
VG Gelsenkirchen zum Fahrerlaubnisentzug: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7065 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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