"Erwartbare Konsequenz": Welt­weite Fahn­dung nach Ex-VW-Mana­gern

23.06.2017

Einige Punkte der Abgas-Affäre sind bereits entschieden. Die drohenden Strafen der US-Justiz könnten frühere Manager von Volkswagen aber noch zu spüren bekommen. Einer sitzt bereits fest - fünf weitere müssen nun sehr vorsichtig sein.

Wegen ihrer möglichen Verstrickung in den Abgas-Skandal müssen fünf Ex-VW-Führungskräfte laut einem Bericht bei Reisen ins Ausland mit ihrer Verhaftung rechnen. Demnach lässt die US-Justiz nach ihnen über Interpool weltweit fahnden. Die Anwältin des früheren Entwicklungschefs der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag, der Schritt der Behörden sei nicht überraschend, sondern eine "erwartbare Konsequenz" der Anklagen in den Vereinigten Staaten. Dort wurde auch gegen Neußer ermittelt.

Über die Fahndung hatten am Donnerstagabend Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR berichtet. Vom US-Justizministerium und von Interpol in Lyon gab es zunächst keine Auskünfte. Neußers Anwältin sagte der dpa, ihr Mandant werde sich persönlich ebenfalls nicht dazu äußern.

Ein Manager bereits in Haft

Im Januar hatte das Justizministerium in Washington auf Basis von FBI-Ermittlungen ein "statement of facts" veröffentlicht. Neben einer Darstellung der zivilrechtlichen Vorwürfe, die Volkswagen Milliarden an Schadenersatz kosten, waren darin auch bereits strafrechtliche Punkte aufgeführt. Solange sich die Beschuldigten in Deutschland aufhalten, droht ihnen keine Auslieferung. Ihnen werden Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltregeln vorgehalten.

Dem Bericht zufolge wird die Fahndung im Kreise der Verteidiger der Beschuldigten als "neue Eskalationsstufe" bezeichnet. Die Vertreterin Neußers wies dies zurück - den US-Behörden sei schließlich bekannt, dass es sich bei den Angeklagten um in Deutschland lebende Staatsbürger handelt, die nicht ausgeliefert werden. Die internationale Fahndung über andere Länder sei die Folge dessen. Das Bundeskriminalamt und Volkswagen wollten keinen Kommentar abgeben.

Anfang des Jahres war ein früherer Volkswagen-Manager am Flughafen von Miami (Florida) von der US-Bundespolizei FBI festgenommen worden. Er war bei VW bis März 2015 in leitender Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut. Im Mai hatte ein Berufungsgericht bestätigt, dass der Mann nicht auf Kaution freigelassen werden darf. Die US-Justiz befürchtet, dass er sich sonst absetzen könnte. Sein Prozess wird wohl im Januar 2018 beginnen, ihm droht eine lange Haftstrafe.

Auch in Deutschland laufen weiter Ermittlungen

Der Abgas-Skandal von VW hatte seinen Ursprung im Herbst 2015 in den Vereinigten Staaten. Das Unternehmen hatte Abgastests bei Dieselautos manipuliert. In der Folge rutschte der Konzern in eine tiefe Krise. Für Vergleiche mit Klägern in den USA und in Kanada hat Volkswagen bisher umgerechnet mehr als 22 Milliarden Euro gezahlt.

Die Affäre wird noch weiter aufgearbeitet. Auch in Deutschland laufen strafrechtliche Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig prüft unter anderem den Verdacht des Betrugs gegen fast 40 Beschuldigte. Darunter sind die fünf früheren VW-Manager, die nun auch von der US-Justiz zur Fahndung ausgeschrieben worden sein sollen. Hier wurden aber noch keine Anklageschriften fertiggestellt. Daneben gibt es viele Klagen von Aktionären sowie zivilrechtliche Klagen von Autobesitzern, die Entschädigung von VW verlangen.

Das "statement of facts" in den USA bildete die Grundlage für einen 4,3 Milliarden Dollar schweren Vergleich in strafrechtlichen Fragen, der grundsätzlich schon beschlossen wurde. Unabhängig davon geht es jedoch weiter auch um die Schuld oder Unschuld einzelner Personen. Auch in anderen Ländern laufen Untersuchungen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

"Erwartbare Konsequenz": . In: Legal Tribune Online, 23.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23275 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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