Laut dem GdP-Bundesvorsitzenden sollten Anbieter sozialer Netzwerke auf Konsequenzen unbedachter Bedienungsfehler oder beabsichtigten Missbrauchs bei Einladungen zu Feiern deutlicher hinweisen. Hintergrund ist unter anderem ein Vorfall in Hamburg, bei dem mehrere tausend Menschen zu einer privaten Geburtstagsparty erschienen.
Initiatoren von aus dem Ruder gelaufenen sogenannten Facebook-Partys müsse klar sein, dass sämtliche Kosten von Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungseinsätzen, über Sachbeschädigungen bis zur Müllentsorgung ihnen selbst in Rechnung gestellt würden, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut. Am vergangenen Pfingstwochenende kam es bundesweit erneut zu Polizeieinsätzen, um derartige Partys aufzulösen.
Soziale Netzwerke im Internet böten zahlreiche Möglichkeiten, Menschen zu einem Zweck zusammenzubringen. Wer ein solches Instrument nutzt, müsse sich aber auch des Risikos bewusst sein, dass durch einen unbeabsichtigten Fehler oder womöglich grob fahrlässig statt 15 alten Schulfreunden plötzlich 500 erlebnisorientierte Jugendliche vor der Tür stehen und feiern wollen.
Wenn dann die Polizei beispielsweise wegen alkoholbedingter Gewaltübergriffe, Hausfriedensbruch oder Verwüstungen eingreifen müsse, werde die nette Wiedersehens-Party für den Einlader schnell zum finanziellen Trauerspiel, so Witthaut.
Der GdP-Vorsitzende mahnte die Anbieter sozialer Netzwerke, auf die Konsequenzen unbedachter Bedienungsfehler oder beabsichtigten Missbrauchs deutlicher hinzuweisen. Es könne kaum im Interesse der Anbieter sein, häufiger im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen, Vandalismus und Alkoholexzessen genannt zu werden.
tko/LTO-Redaktion
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Facebook-Partys: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3499 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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