Facebook-Partys: Künftig warnt Face­book vor Mas­sen­party

12.08.2011

Das Netzwerk reagiert: Jugendliche sollen zukünftig alarmiert werden, wenn sie bei Facebook eine Party veröffentlichen. Eine entsprechende Warnfunktion sei schon länger geplant gewesen und wird nun unbedarfte Party-Veranstalter vor hohen Kosten schützen.

Stark gemacht für eine Warnfunktion hatte sich auch der saarländische Innenminister Stephan Toscani (CDU), wie welt.de berichtet. Nicht nur Thessa aus Hamburg war mit ihrer Party und den Folgekosten in die Schlagzeilen geraten, auch eine Jugendliche aus dem Saarland hatte bei Facebook versehentlich zu einer Massenparty eingeladen. 2000 Feiernde haben daraufhin einen Schaden von über 50.000 Euro angerichtet.

Der Innenminister hatte an Facebook appelliert, die Verantwortung als Netzbetreiber wahr zunehmen, so der Bericht weiter. Den Vorschlag, Warnhinweise anzuzeigen, begrüßt er – bliebe doch das demokratische Medium Internet dabei möglichst unangetastet.

Das Phänomen Facebook-Massenparty hatte sich zunehmend als Problem erwiesen. Die Veranstaltungen erforderten massive Polizeipräsenz, allein die Einsatzkosten bedeuteten für die jugendlichen Veranstalter in der Regel den finanziellen Ruin. Hinzu kommen die vermeintlich eingeladenen Gäste, die auf den Partys hauptsächlich randalieren und so weitere Schäden anrichten.

ssc/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Facebook-Partys: Der falsche Klick und die Kosten

Facebook-Partys: "Nur gezielte Aktionen der Behörden können dauerhaft etwas bewirken"

Facebook-Partys: Polizeigewerkschaft fordert Aufklärung über Kostenrisiko bei eskalierenden Feiern

Fahndung via Facebook: Dein Freund und Helfer

Zitiervorschlag

Facebook-Partys: Künftig warnt Facebook vor Massenparty . In: Legal Tribune Online, 12.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4006/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen