Das OVG Rheinland-Pfalz hat im Streit um das Fabrikverkaufszentrum in Montabaur im Westerwald einen Vergleich vorgeschlagen. Danach sollen Koblenz, Neuwied und das hessische Limburg ihre Klagen gegen den Bebauungsplan und ihre Rechtsbehelfe gegen die Baugenehmigung für das Factory-Outlet-Center für erledigt erklären.
Im Gegenzug soll Montabaur auf Klagen gegen ein in Limburg geplantes Einkaufs- und Freizeitzentrum sowie mögliche Vorhaben der anderen beteiligten Kommunen verzichten. Der Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts (OVG) sieht zudem vor, dass das Center
bis 2017 nicht über die Verkaufsfläche von 10.000 Quadratmetern erweitert werden dürfe.
Fabrikverkaufszentrum Montabaur: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1628 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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