Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat die "Internationale Humanitäre Hilfsorganisation" veboten, die die radikalislamische Gruppierung Hamas im Gaza-Streifen finanziell mit Millionenbeiträgen unterstützt haben soll.
Laut Bundesinnenministerium habe die "Internationale Humanitäre Hilfsorganisation" (IHH) unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe so genannte Sozialvereine im Gaza-Streifen unterstützt, die zu der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas gehörten. Das Verbot der IHH, die ihren Sitz in Frankfurt am Main hat, wird seit dem frühen Montag morgen in Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen vollzogen.
Die IHH unterstützte die Hamas bereits seit längerer Zeit über Sozialvereine und hatte dazu die Hilfsbereitschaft gutgläubiger Spender missbraucht, die Gelder für vermeintlich gute Zwecke spendeten, damit jedoch unbewusst eine terroristische Organisation finanzierten.
"Organisationen, die sich unmittelbar oder mittelbar von deutschem Boden aus gegen das Existenzrecht des Staates Israel richten, haben ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit verwirkt", erklärte de Maizière. Das Innenministerium hatte in den vergangenen Jahren mehrere islamistische Vereine verboten; seit 1964 erließen deutsche Behörden 98 Verbote gegen Gruppen und Vereinigungen, die zumeist rechts- oder ausländerextremistische Gesinnungen aufwiesen.
Gesetzlicher Anknüpfungspunkt eines solchen Verbotes ist Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz, wonach Vereine verboten sind, "deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten".
Extremismus: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/949 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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