Eine internationale Großkanzlei ist in Düsseldorf monatelang auf einen Examensschwindler hereingefallen. Der Jurist hatte seine Examensnote "ausreichend" nach vielen vergeblichen Bewerbungen auf ein "voll befriedigend" (Prädikatsexamen) frisiert. Hiermit gelang ihm der Berufseinstieg bei der renommierten Kanzlei.
Nach einigen Monaten fiel den Vorgesetzten des Nachwuchsanwalts die schlechte Arbeit auf und sie fragten beim Prüfungsamt der Universität Rostock nach.
Inzwischen hat das Amtsgericht Düsseldorf den Juristen zu einer zehn monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Der Angeklagte lebt nun von Hartz IV. Die Großkanzlei hatte ihn zuvor per Aufhebungsvertrag verpflichtet, die in neun Monaten bezogenen 75.000 Euro Gehalt zurückzuzahlen.
Examensschwindel: . In: Legal Tribune Online, 07.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2109 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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