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"Buchhalter von Auschwitz": Ex-SS-Mann Grö­ning stellt Gna­den­ge­such

15.01.2018

Oskar Gröning

(c) picture alliance / AP Photo

Nachdem das BVerfG im vergangenen Dezember seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte, stellte der verurteilte Ex-SS-Mann Gröning nun ein Gnadengesuch. Es ist seine letzte Möglichkeit, die Haftstrafe zu umgehen.

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Der im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning hat ein Gnadengesuch eingereicht. Der Schritt ist für den 96-Jährigen die letzte Möglichkeit, einen Antritt der Haftstrafe abzuwenden. "Bei uns ist ein entsprechendes Gnadenverfahren anhängig", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg zu einem Bericht von NDR 1 Niedersachsen. Die Staatsanwaltschaft muss über das Gesuch entscheiden. Falls Gröning seine Haftstrafe antreten muss, soll er in Uelzen untergebracht werden.

Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Der von Journalisten "Buchhalter von Auschwitz" genannte frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September 2016.

Das Bundesverfassungsgericht wies im vergangenen Dezember eine Verfassungsbeschwerde ab, damit war der Rechtsweg für Gröning und seinen Anwalt ausgeschöpft. Der hatte über mehrere Instanzen hinweg einen Haftantritt zu verhindern versucht und vorgebracht, der Verurteilte sei nach Auffassung eines Sachverständigen nicht haftfähig.

Ein Amtsarzt, der Gröning untersucht hatte, hatte eine pflegerische und ärztliche Betreuung zur Bedingung einer Inhaftierung des alten Mannes gemacht. Schwere Gesundheitsgefahren seien allerdings nicht erkennbar und Beeinträchtigungen könnten durch medizinische Vorkehrungen im Gefängnis Rechnung getragen werden, führten die Karlsruher Richter aus. Wegen der Schwere der Taten habe die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zudem ein besonderes Gewicht. Grönings Haft könnte jederzeit unterbrochen werden, sollte sich sein Zustand verschlechtern, so die Karlsruher Richter.

Der 96-Jährige soll zeitnah zum Antritt seiner Haft geladen werden, hatte eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover Ende Dezember angekündigt. Grönings Anwalt und die Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums waren am Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

dpa/ms/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

"Buchhalter von Auschwitz": Ex-SS-Mann Gröning stellt Gnadengesuch . In: Legal Tribune Online, 15.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26487/ (abgerufen am: 19.01.2021 )

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Kommentare
  • 15.01.2018 18:05, McMac

    Ich drücke ihm die Daumen!

    McMac
  • 16.01.2018 00:08, Frau Marburgerin

    McMac können Sie ihre Meinung begründen? Und zwar ohne die Argumentation die schon während den Prozessen bis zur letzten Instanz angesprochen und schon ausgeschlagen worden sind. Diese Entscheidung war längst überfällig und auch ein Gnadengesuch wird angesichts seiner Schuld nichts bringen.

    Frau Marburgerin
    • 16.01.2018 20:21, McMac

      Er hat halt Sympathien für solche Leute. Und "McMac" heißt er nicht - er hat in meiner Abwesenheit meinen Nick gekapert, wie schon bei "@topic". Scheint die neue Taktik der Braunen zu sein, um in Foren Verwirrung zu stiften. Man sehe es ihnen nach. Argumente haben sie ja nicht. Nur Hetze.

    • 17.01.2018 08:22, @topic

      Das beste Argument all derer, die der "Flüchtlings"politik und sonstigem linksgrünen Wahnsinn kritisch gegenüberstehen, heißt schlicht und ergreifend Realtität. Gleichzeitig ist es das größte Problem der McMacs, @topics usw. Und überlegen Sie mal, wer hier zuerst Namen gekapert hat...

  • 16.01.2018 10:47, Mike M.

    Mich überrascht es. Nur wenig Sinn kann man darin erblicken, einen 96-jährigen einzusperren, 70 Jahre nach der Tat. Andererseits muss man sich immer überlegen, dass die Opfer von Auschwitz niemals die Chance hatten, 96 Jahre alt zu werden.

    Mike M.
  • 16.01.2018 12:17, comment

    Alter schützt bei sonst Gesunden vor Strafe nicht, solange es keine einwendende Verjährung auf den Tatbestand gibt.

    comment
  • 16.01.2018 15:17, Mart

    Zweifelsfrei steht ihm die Erhebung des Gnadengesuches zu. Ich halte es allerdings für recht aussichtslos. Ein Gnadengesuch kann allenfalls dann erfolgsversprechend sein, wenn das förmliche Recht nicht geeignet ist, die erforderliche Gerechtigkeit herzustellen. Dies sehe ich hier nicht. Angesichts dessen, dass das Thema im Rahmen des ausgeschöpften Instanzenzuges und der anschließenden Verfassungsbeschwerde bereits vielfach diskutiert wurde und - aus meiner juristischer Warte her - bei den Feststellungen keine Gerechtigkeitslücken erkennbar sind, halte ich sein Vorgehen für wenig zielführend. Zumal sich seit dem ersten Urteil keine wesentlichen Tatsachen geändert haben, die jetzt eine andere Beurteilung zuließen.
    Demhingegen messe ich einer (späteren) Aussetzung des Strafrestes unter den Voraussetzungen des § 57 StGB eine gewisse Chance zu.

    Ich verstehe aber, dass die Medien und die Öffentlichkeit zwiegespalten ist, dass ein 96-jähriger so lange nach der Tat ins Gefängnis muss. Meiner Meinung nach muss man sich aber davon lossagen, Herrn Grönning als Opfer zu sehen.

    Mart
  • 16.01.2018 22:23, AS

    Wenn man hier einen 96-Jährigen für die letzten Jahre in einem Justizvollzugskrankenhaus unterbringt: Wird er das überhaupt als Bestrafung wahrnehmen? Ich war noch in keinem, nehme aber an, der Unterschied zu einem normalen Krankenhaus wird wohl so groß nicht sein.
    Der Prozess kam einfach um Jahrzehnte verspätet.

    AS
  • 17.01.2018 10:27, Lona

    Inwiefern fördert denn bitte das weiterleiten von Geld die Tötung auch nur in irgendeiner Weise?

    Lona
  • 18.01.2018 17:17, Ralf

    Ein Urteil das zurecht gesprochen wurde, jedoch ist die Vollziehung des Urteils für mich mehr als fraglich. Der Rechstgedanke einer Strafe ist auch die Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Welchen Nutzen hat es dann einen 94 jährigen für 4 Jahre wegzusperren und ihn dann nach Teilverbüßung wieder auf freien Fuß zu setzen. Ich denke mit der öffentlichen Debatte und dem Urteil an sich ist er genug gestraft. Dem Gnadengesuch statt zu geben, wäre ein menschlicher Akt. Sühnen kann man die Verbrechen der NS-Diktatur über 70 Jahre nach Kriegsende nicht mehr.

    Ralf
  • 19.01.2018 12:11, JvKirchmann

    Das Alter ist für mich hier irrelevant. Er hatte lange ein offenbar äußerst beschauliches Leben, das nun im Gefängnis enden soll. Ich sehe - auch im Hinblick auf die Zahl der Opfer - nicht ein, warum man ihm auch noch einen beschaulichen Tod verschaffen soll. Die Strafe wirkt natürlich besonders hart - aber besser so als das Versagen der Justiz auch noch zu potenzieren. Mitleid habe ich nicht. Niemand hat ihn gezwungen, in einem KZ zu arbeiten.

    JvKirchmann
  • 20.01.2018 18:16, Johanna

    Antrag wurde abgelehnt - Recht so ! Aber diese mafiöse Staat hat leider über 70 Jahre zu spät reagiert - Im Grund hat der Mann nur Pech das seine Beschützer vor Ihm gestorben sind und er nach wie vore seine Heimat in De sah. Dumm gelaufen

    Johanna
  • 01.02.2018 16:32, ULLRICH DOBKE

    ich frage mich, ob eine solche Diskussion dem Rechtgerecht wird, auch, ob sie dem Verurteilten gerecht wird.

    ULLRICH DOBKE
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