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"Buchhalter von Auschwitz": Ex-SS-Mann Grö­ning stellt Gna­den­ge­such

15.01.2018

Oskar Gröning

(c) picture alliance / AP Photo

Nachdem das BVerfG im vergangenen Dezember seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte, stellte der verurteilte Ex-SS-Mann Gröning nun ein Gnadengesuch. Es ist seine letzte Möglichkeit, die Haftstrafe zu umgehen.

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Der im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning hat ein Gnadengesuch eingereicht. Der Schritt ist für den 96-Jährigen die letzte Möglichkeit, einen Antritt der Haftstrafe abzuwenden. "Bei uns ist ein entsprechendes Gnadenverfahren anhängig", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg zu einem Bericht von NDR 1 Niedersachsen. Die Staatsanwaltschaft muss über das Gesuch entscheiden. Falls Gröning seine Haftstrafe antreten muss, soll er in Uelzen untergebracht werden.

Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Der von Journalisten "Buchhalter von Auschwitz" genannte frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September 2016.

Das Bundesverfassungsgericht wies im vergangenen Dezember eine Verfassungsbeschwerde ab, damit war der Rechtsweg für Gröning und seinen Anwalt ausgeschöpft. Der hatte über mehrere Instanzen hinweg einen Haftantritt zu verhindern versucht und vorgebracht, der Verurteilte sei nach Auffassung eines Sachverständigen nicht haftfähig.

Ein Amtsarzt, der Gröning untersucht hatte, hatte eine pflegerische und ärztliche Betreuung zur Bedingung einer Inhaftierung des alten Mannes gemacht. Schwere Gesundheitsgefahren seien allerdings nicht erkennbar und Beeinträchtigungen könnten durch medizinische Vorkehrungen im Gefängnis Rechnung getragen werden, führten die Karlsruher Richter aus. Wegen der Schwere der Taten habe die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zudem ein besonderes Gewicht. Grönings Haft könnte jederzeit unterbrochen werden, sollte sich sein Zustand verschlechtern, so die Karlsruher Richter.

Der 96-Jährige soll zeitnah zum Antritt seiner Haft geladen werden, hatte eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover Ende Dezember angekündigt. Grönings Anwalt und die Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums waren am Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

dpa/ms/LTO-Redaktion

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"Buchhalter von Auschwitz": . In: Legal Tribune Online, 15.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26487 (abgerufen am: 15.06.2026 )

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