Die wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilte ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker hat Revision eingelegt. "Wir sind von der Verurteilung absolut nicht überzeugt", sagte ihr Verteidiger Hans Wolfgang Euler am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Becker am Freitag vergangener Woche zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als verbüßt. Da eine Freilassung in der Regel nach zwei Dritteln der Haftzeit erfolgen kann und die ehemalige RAF-Terroristin bereits vier Monate in Untersuchungshaft saß, ist es auch nach dem Urteil sehr unwahrscheinlich, dass die 59-jährige nochmals ins Gefängnis muss.Dennoch greifen die Verteidiger die Entscheidung an. Anwalt Euler überzeugt das Urteil wegen psychischer Beihilfe nicht: "Einerseits soll Verena Becker die Täter vehement unterstützt haben - andererseits sah sich der Senat außerstande, die Täter zu nennen." Euler geht nicht davon aus, dass bei einem Erfolg der Revision vor dem Bundesgerichtshof das Verfahren neu aufgerollt werden muss. Es handele sich um eine rein rechtliche Frage, die ohne neue Beweisaufnahme entschieden werden könne.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Prozess um Buback-Mord: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6600 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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