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"Sehr emotionales Streitgespräch": Ex-Gene­ral­se­k­retär Mayer will Burda-Verlag ver­klagen

04.05.2022

Stephan Mayer

Ein Bunte-Journalist wirft Mayer vor, ihn telefonisch bedroht zu haben, im Zusammenhang mit einem Bericht über Mayers Privatleben. Nun will Mayer seinerseits gegen den Journalisten klagen. picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Stephan Mayer trat nach den Vowürfen, dass er einem Bunte-Journalisten mit "Vernichtung" gedroht habe, als CSU-Generalsekretär zurück. Nun gibt es Details zu der Auseinandersetzung, Mayer will nun seinerseits klagen.

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Nach seinem Rücktritt als CSU-Generalsekretär hat der Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer ein "sehr emotionales Streitgespräch" mit einem Bunte-Journalisten eingeräumt. Gleichzeitig erhob er seinerseits Vorwürfe gegen den Journalisten. Dessen Anwalt wies Mayers Darstellung umgehend zurück.

Der Bunte-Journalist wirft Mayer vor, ihn telefonisch bedroht zu haben, im Zusammenhang mit einem Bericht über Mayers Privatleben. Laut einem Schreiben der Anwälte des Journalisten an den CSU-Politiker soll Mayer gesagt haben: "Ich werde Sie vernichten. Ich werde Sie ausfindig machen, ich verfolge Sie bis ans Ende Ihres Lebens." Und: "Ich verlange 200 000 Euro Schmerzensgeld, die müssen Sie mir noch heute überweisen."

Auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur schrieb Mayer: "Ich bestreite die konkreten Vorwürfe mit Nichtwissen. Für den Fall, dass dies zutrifft, erachte ich die Wortwahl rückwirkend als unangemessen." Mayer schrieb weiter, es habe "ein sehr emotionales Streitgespräch infolge der eklatant rechtswidrigen Berichterstattung" gegeben. "So hat der Bunte-Journalist mich beispielsweise als 'verrückt' bezeichnet".

Mayer will vor Gericht ziehen

Gleichzeitig kündigte Mayer nun seinerseits juristische Schritte an: Er beabsichtige, "einen gerichtlichen Schmerzensgeldanspruch gegen den Burda-Verlag aufgrund der schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung durch die Berichterstattung zu erheben".

Der Anwalt des Bunte-Journalisten teilte dazu auf dpa-Anfrage mit: "Mein Mandant nimmt zur Kenntnis, dass Herr Mayer in Bezug auf ein Telefonat, an dem er selbst beteiligt war, 'Nichtwissen' vorschützt." Mayer versuche wohlweislich nicht einmal, die Vernichtungs- und Verfolgungsdrohungen substantiiert zu bestreiten, sondern verharmlose sie als "emotionales Streitgespräch". Der Anwalt führte weiter aus: "Tatsächlich handelte es sich um eine einseitige Tirade von Herrn Mayer, bei der ihm offensichtlich jegliche Selbstkontrolle entglitten war." Sein Mandant habe jedoch nicht Herrn Mayer als "verrückt" bezeichnet, sondern die Forderung Mayers nach einer taggleichen Zahlung von 200.000 Euro durch seinen Mandanten.

Der Anwalt ergänzte zum von Mayer erwähnten Schmerzensgeldanspruch, dass der Burda-Verlag, der die Bunte publiziert, die Forderungen in vollem Umfang zurückweise. Die Berichterstattung sei rechtmäßig und journalistisch sauber gewesen.

Mayer hatte am Dienstagabend nach lediglich gut zwei Monaten im Amt seinen Rücktritt als Generalsekretär erklärt. Der 48-Jährige nannte dafür in einer schriftlichen Erklärung gesundheitliche Gründe. Zugleich räumte er allerdings eine "möglicherweise" im Rückblick nicht angemessene Wortwahl einem Journalisten gegenüber ein.

dpa/LTO-Redaktion

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"Sehr emotionales Streitgespräch": . In: Legal Tribune Online, 04.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48337 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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