Druckversion
Sonntag, 7.12.2025, 04:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/evaluierung-anti-doping-gesetz-gemischtes-fazit-professorin-strafrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
43630

Evaluierung des Anti-Doping-Gesetzes: Wenige Straf­ver­fahren und kaum Ver­ur­tei­lungen

03.12.2020

Doping im Sport

mixedreality - stock.adobe.com

Vor fünf Jahren trat das Anti-Doping-Gesetz in Kraft. Schon damals stand das Gesetz in der Kritik. Jetzt wurde das Gesetz im Auftrag des Bundestages evaluiert – das Fazit fällt gemischt aus. 

Anzeige

Die Leipziger Strafrechtsprofessorin Dr. Elisa Hoven hat gemeinsam mit dem Augsburger Strafrechtsprofessor Dr. Michael Kubiciel im Auftrag des Bundestages die Anwendung des Anti-Doping-Gesetzes in der Praxis evaluiert. Ihr Fazit fällt gemischt aus: "Das Gesetz war ein wichtiger Schritt. Gerade Selbstdoping stellt die Integrität des Sports in Frage – und die Verbände haben nicht dieselben Ermittlungsmöglichkeiten wie staatliche Stellen. Auf der anderen Seite: Bislang gibt es nur wenige Strafverfahren", sagte Hoven.

Das Anti-Doping-Gesetz trat vor fünf Jahren in Kraft und sieht auch Strafen für Sportler vor, die Dopingmittel einnehmen oder unter Doping an Wettkämpfen teilnehmen. An der Kriminalisierung des Selbstdoping entzündete sich während des Gesetzgebungsverfahrens die Kritik von Sportlern, Sportverbänden und aus Teilen der Rechtswissenschaft. Athleten befürchteten, dass sie unberechtigterweise, etwa durch Manipulationen ihrer Konkurrenten, zum Gegenstand von Ermittlungen werden. Rechtswissenschaftler monierten, es sei nicht Aufgabe des Staates, die Einhaltung von Sportregeln zu sichern und die Spieler vor selbstschädigenden Handlungen zu schützen.

Die Auswertung sämtlicher Akten zu Verfahren, die deutsche Staatsanwaltschaften wegen des Verdachts des Selbstdopings geführt haben, zeigt nun laut Hovens und Kubiciels Ergebnissen, dass der Großteil der Ermittlungsverfahren eingestellt wird. "Nur drei Sportler haben in den letzten Jahren wegen Selbstdopings einen Strafbefehl erhalten, die Verurteilung des Berufsboxers Felix Sturm durch das Landgericht Köln zu Anfang des Jahres ist die bislang einzige", berichtet Hoven. 

Gesetz trifft vor allem Bodybuilder

Kubiciel führt dafür zwei Gründe an: "Es fehlt im Sport an Whistleblowern, daher wäre über eine Ausweitung der Kronzeugenregelung nachzudenken." Außerdem falle Selbstdoping in der Regel nur durch positive Trainings- und Wettkampfproben auf. Laut Kubiciel reichen diese aber für den Tatnachweis und eine Bestrafung nicht aus, da das Gesetz weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen habe, deren Nachweis den Staatsanwaltschaften schwer falle.

"Die Strafbarkeit wird nach dem geltenden Recht auf bestimmte Athletinnen und Athleten beschränkt", ergänzt Hoven. Erfasst würden unter anderem Sportlerinnen und Sportler, die Einnahmen von erheblichem Umfang erzielen. Das sei für die Strafverfolgungsbehörden aufwendig zu ermitteln. "Und sinnvoll ist diese Einschränkung nicht – für die Beeinträchtigung der Integrität des Sports spielt es keine Rolle, wie viel Geld ein Athlet oder eine Athletin verdient", so die Leipziger Rechtswissenschaftlerin. Hoven und Kubiciel schlagen daher vor, den Straftatbestand zu überarbeiten, um das Gesetz stärker auf die Bekämpfung des Selbstdopings im Wettkampfsport auszurichten.

Dies sei auch aus einem anderen Grunde wichtig: "Bislang betrifft der Großteil der Ermittlungsverfahren Bodybuilder, bei denen anabole Steroide oder andere Dopingpräparate aufgefunden werden. Diese nehmen aber typischerweise nicht an Wettkämpfen teil", führen die Experten aus. Dass das Gesetz den Besitz von Dopingmittel kriminalisiere, diene nicht der Integrität sportlicher Wettkämpfe. Vielmehr begründe der Gesetzgeber die Besitzstrafbarkeit mit der Vermutung, dass Personen, die Dopingmittel besitzen, diese auch an andere weitergeben oder damit Handel treiben. "Das mag vorkommen, jedoch haben uns viele Experten gesagt, dass die aufgefundenen Mengen oft so gering seien, dass kaum davon ausgegangenen werden könne, dass der Beschuldigte mit diesen Handel treibe oder sie weitergebe."

Am 17. Dezember wird sich der Sportausschuss des Deutschen Bundestages mit der Thematik befassen.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Evaluierung des Anti-Doping-Gesetzes: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43630 (abgerufen am: 07.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Doping
    • Gutachter
    • Profisport
    • Sport
Anwar El Ghazi 12.11.2025
Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz weist Berufung zurück:

Mainz 05 ver­liert Rechts­st­reit mit Ex-Spieler El Ghazi

Der FSV Mainz 05 hat auch das Berufungsverfahren gegen seinen früheren Spieler Anwar El Ghazi verloren. Die fristlose Kündigung wegen anti-israelischer Posts bleibt damit unwirksam.

Artikel lesen
Italienische Polizisten in Neapel folgen Eintracht-Fans durch die Straßen, Jahr 2023 30.10.2025
Fußball

Champions League-Begegnung am 4. November:

Aus­schluss von Ein­tracht-Fans ver­stößt gegen EU-Recht

Immer häufiger kommt es im europäischen Spitzenfußball zum Ausschluss von Gästefans. Was vermeintlich dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient, ist aber rechtswidrig, meinen Nico Halkenhäuser und Tim Weingärtner.

Artikel lesen
Ein Laufevent 22.10.2025
Sport

OLG Dresden zur Verkehrssicherungspflicht:

Teil­nehmer eines Lau­fe­vents haftet nicht für Zusam­men­stoß mit Fuß­g­än­gerin

Eine Fußgängerin stieß beim Spazierengehen mit einem Läufer zusammen, der bei einem Laufspektakel mitmachte. Als Teilnehmer haftet er in solchen Fällen nicht, so das OLG. Geld bekommt die verunfallte Frau trotzdem – nämlich vom Veranstalter.

Artikel lesen
LAN-Besucher spielt "Counter-Strike: Globan Offensive" am PC 02.10.2025
Sport

Nach fast sieben Jahren:

Der E-Sport wird gemein­nützig

Lange hat der Gesetzgeber gerungen, jetzt ist es so weit: Die Gemeinnützigkeit des E-Sports kommt. Warum das für die Branche wichtig ist, was zum E-Sport zählt und warum Ego-Shooter möglicherweise nicht davon profitieren, erklärt Oliver Daum.

Artikel lesen
Felix Nmecha 27.09.2025
Fußball

Felix Nmecha sorgt mal wieder für Schlagzeilen:

Social-Media-Kon­trolle durch Bun­des­li­ga­ve­r­eine?

Felix Nmecha könnte für Deutschland bei der WM 2026 auflaufen. Seine Posts in den sozialen Medien sorgen derweil immer wieder für Diskussionen. Dem will sein Verein nun endgültig entgegentreten. Wo liegen hierbei die Grenzen?

Artikel lesen
Fredi Bobic 25.09.2025
Fußball

Vorbehaltsurteil des LG Berlin II:

Hertha BSC soll Fredi Bobic Mil­lionen zahlen

Bobic gewinnt vor Gericht gegen die Hertha und darf auf Millionen hoffen. Ein bisschen Unsicherheit bleibt dennoch – der Prozess könnte weitergehen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Bucerius Compliance Officer 2026

22.01.2026, Hamburg

Betriebsratswahl 2026

09.12.2025

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Folgen für die Fahrerlaubnis (5 Zeitstunden)

08.12.2025

Jahresrückblick Familienrecht Stand: Dezember 2025

08.12.2025

NEU - Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

08.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH