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BMJV-Evaluierungsbericht zum NetzDG: "Gesetz gegen Hass im Netz wirkt"

09.09.2020

Social-Media-Apps

(c) stock.adobe.com - Julien Eichinger

Vor zwei Jahren wurde das NetzDG beschlossen, nun zieht das BMJV Bilanz und zeigt sich insgesamt zufrieden. Insbesondere sei es nicht zu dem von Kritikern befürchteten Durchwinken von Beschwerden gekommen.

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Das Gesetz, das Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen strafbare Inhalte zwingt, hat nach Ansicht des Bundesjustizministeriums (BMJV) nicht zu dem von Kritikern befürchteten übermäßigen Löschen von Beiträgen geführt. "Wir sehen deutliche Verbesserungen beim Umgang der sozialen Netzwerke mit Nutzerbeschwerden über strafbare Inhalte. Gleichzeitig haben wir keine Anhaltspunkte für unerwünschte Nebenwirkungen wie Overblocking", sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch zur Vorstellung des Evaluierungsberichts zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Unter Overblocking versteht man das übermäßige Sperren von Inhalten. Zu dem von Kritikern befürchteten Durchwinken der Beschwerden und einer quasiautomatischen Entfernung der gemeldeten Inhalte sei es aber bisher nicht gekommen, heißt es in dem Bericht. Das Thema sei aber weiterhin ernst zu nehmen und zu beobachten. 

Das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen. Im April hatte das Kabinett eine Änderung beschlossen. Unter anderem sollen Nutzer leichter dagegen vorgehen können, wenn gemeldete Beiträge nicht gelöscht werden.

dpa/vbr/LTO-Redaktion

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BMJV-Evaluierungsbericht zum NetzDG: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42753 (abgerufen am: 16.11.2025 )

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