Bei der Europawahl im kommenden Jahr gilt in Deutschland eine Sperrklausel von drei Prozent. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend eine entsprechende Reform des Wahlrechts. Die NPD reichte nach Angaben des BVerfG am Freitag bereits Klage gegen die Neuregelung ein.
Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken hatten sich CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen im Bundestag auf die Einführung einer Drei-Prozent-Klausel verständigt. Damit soll eine verlässliche Mehrheitsbildung im Europäischen Parlament und das reibungslose Funktionieren der EU-Exekutive gewährleistet werden, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf.
Kleine Parteien lehnen Neuregelung ab
Mehrere Rechtsexperten hatten das Gesetzesvorhaben zu Wochenbeginn bei einer Anhörung als rechtlich zulässig beurteilt. Die nun beschlossenen Änderungen sind jedoch nicht unumstritten. Die NPD reichte umgehend nach Verabschiedung der Neuregelung eine Organklage beim BVerfG ein. Die Freien Wähler und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hatten bereits vor Wochen angekündigt, dass sie vor dem BVerfG gegen die Neuregelung klagen würden.
Auch im Bundestag regte sich Unmut - nicht nur bei der Linken, die das Vorhaben wegen rechtlicher und politischer Bedenken geschlossen ablehnte. Auch der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele wandte sich im Gegensatz zum Rest seiner Fraktion gegen das Gesetz.
"Sperrklauseln im Wahlrecht sind undemokratisch", beklagte Ströbele in einer persönlichen Erklärung. Sie begünstigten die etablierten Parteien und erschwerten neuen politischen Bewegungen den Weg in die Parlamente.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Reform des Europawahlrechts verabschiedet: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8931 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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