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VW-Abgasskandal: EU-Par­la­ment ver­langt Ent­schä­d­i­gungen für euro­päi­sche Kunden

04.04.2017

Autos im Autohaus

© greentellect - Fotolia.com

Bisher will Volkswagen von Entschädigungen im Rahmen der Abgasaffäre für deutsche Kunden nichts wissen. Das Europaparlament akzeptiert das nicht: Es fordert auch Geld für Geschädigte in Europa, nicht nur in den USA.

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Autohersteller müssen nach Ansicht des Europaparlaments die Käufer von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten finanziell entschädigen. Rückrufprogramme könnten "nicht als ausreichende Form des Schadenersatzes betrachtet" werden, heißt es in einem Beschluss der EU-Abgeordneten vom Dienstag in Straßburg. Das Parlament forderte auch, nationale Stellen und EU-Behörden müssten härter gegen Abgasbetrügereien durchgreifen. Unter anderem seien einheitliche Regeln für die Typ-Zulassung von Autos, die neu auf den Markt kommen, nötig.

Bei den Beschlüssen handelt es sich lediglich um Handlungsempfehlungen für die Europäische Kommission. Diese wurde gleichzeitig aufgefordert, ein "System zur kollektiven Rechtsdurchsetzung" vorzuschlagen, um die Verbraucherrechte zu stärken. Die Abgeordneten forderten, falls einem Auto die Typgenehmigung wegen Nichteinhaltung von Vorschriften entzogen werde, so müssten "die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge für den Fahrzeugkauf vollständig entschädigt" werden. Auch falls durch Nachbesserungen die Leistung oder der Spritverbrauch von Autos nachteilig beeinflusst werde, sollten die Verbraucher "Anspruch auf eine angemessene Entschädigung" haben.

Keine Kontrolle der Typgenehmigungsbehörden

Volkswagen hat Entschädigungen für deutsche Kunden stets abgelehnt und argumentiert, die rechtliche Situation sei völlig anders als in den USA, wo erhebliche Entschädigungszahlungen geleistet wurden.

Die tatsächliche Anwendung von Zulassungsregeln in den einzelnen EU-Staaten und die Arbeit nationaler Testzentren sollten von der EU-Kommission besser und genauer als bisher überprüft werden, beschlossen die Abgeordneten. Die Empfehlung eines Untersuchungsausschusses zur Gründung einer EU-Agentur, die die Arbeit der nationalen Typgenehmigungsbehörden kontrolliert, wurde jedoch abgelehnt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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VW-Abgasskandal: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22574 (abgerufen am: 16.09.2026 )

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