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Zustimmungsgesetz zum Einheitlichen Patentgericht: Das Euro­päi­sche Ein­heits­pa­tent kommt

25.11.2020

Ordner mit Beschriftung "Patents" zwischen anderen Ordnern.

tashatuvango - stock.adobe.com

Seit Jahrzehnten steht ein Europäisches Einheitspatent auf der To-Do-Liste der EU. In Deutschland ist das entsprechende Gesetz zuvor an der Zwei-Drittel-Mehrheit gescheitert, die aber jetzt mit dem wortgleichen Gesetz erreicht werden soll. 

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Nach jahrzehntelangem Vorlauf soll das europäische Einheitspatent in wenigen Monaten starten, so dass Unternehmen Erfindungen bald einfacher und billiger schützen können. Dies teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Voraussetzung ist, dass Deutschland den Weg frei macht. Tatsächlich soll die Ratifizierung noch dieses Jahr abgeschlossen werden, wie das Bundesjustizministerium auf Anfrage mitteilte. Bereits am Donnerstag berät der Bundestag abschließend, Mitte Dezember dann der Bundesrat.

Ein einheitlicher europäischer Patentschutz ist bereits seit Mitte der 1970-er Jahre in Planung. Weil sich die EU als Ganzes nicht einigen konnte, wollen 25 der 27 EU-Staaten es nun im Rahmen einer sogenannten Verstärkten Zusammenarbeit einführen. Nur Spanien und Kroatien machen nicht mit. Für die EU-Kommission ist das Einheitspatent zentraler Punkt einer neuen Strategie zum Schutz geistigen Eigentums, die am Mittwoch in Brüssel vorgestellt wurde.

Die wichtigste Neuerung: Nach Erteilung durch das Europäische Patentamt kann ein Patent zum Einheitspatent erklärt werden, was die mühsame nationale Zertifizierung in jedem einzelnen EU-Land erspart. Das kann nach Angaben der EU-Kommission die Kosten um bis zu 32.000 Euro senken. Die Gebühren zur Erneuerung eines Einheitspatents für zehn Jahre sollen von etwa 30.000 auf 4.700 Euro sinken. Die EU-Kommission erhofft sich von der Vereinfachung und Kostensenkung einen Innovationsschub und einen leichteren Austausch von Wissen im Binnenmarkt.

Deutschland: Nur 35 von 600 Abgeordneten anwesend

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung der Vereinbarung zum Einheitspatent gestoppt. Konkret geht es um die Zustimmung zu dem vorgesehenen Einheitlichen Patentgericht. Karlsruhe hatte das dafür notwendige Gesetz für ungültig erklärt, weil es nicht mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet worden war. Bei der Abstimmung im April 2017 waren nur etwa 35 der mehr als 600 Abgeordneten anwesend.

Wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums der Deutschen Presse-Agentur sagte, steht das Gesetz wortgleich am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag zur Abstimmung. Man gehe davon aus, dass die Zwei-Drittel-Mehrheit zustande komme. Die Befassung im Bundesrat ist für den 18. Dezember vorgesehen. Danach fehlt noch die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten.

Kommt alles zustande, könnte nach Angaben der EU-Kommission 2021 die "Periode provisorischer Anwendung" des Einheitspatents beginnen. Ab 2022 soll das neue System voll funktionsfähig sein.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Zustimmungsgesetz zum Einheitlichen Patentgericht: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43540 (abgerufen am: 12.07.2026 )

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