Druckversion
Montag, 15.06.2026, 13:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/europaeischer-gerichtshof-datenschutz-dsgvo-diskriminierung-geschlechtsidentitaet
Fenster schließen
Artikel drucken
56293

Weder "Herr" noch "Frau": Gesch­lecht­s­an­gabe für Fahr­kar­ten­kauf nicht erfor­der­lich

09.01.2025

Auswahlmöglichkeit auf der Homepage der französischen Eisenbahn

Eine verpflichtende Auswahl zwischen den Anreden "Monsieur" oder "Madame" verstößt laut EuGH gegen die DSGVO. Foto: Screenshot von www.sncf-connect.com

Für ein Eisenbahnunternehmen ist es nicht wichtig, seine Kunden gezielt mit "Herr" oder "Frau" anreden zu können. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Für Bahnfahrten spiele die Geschlechtsidentität der Kunden keine Rolle.

Anzeige

In einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging es um die Frage, ob Unternehmen Daten ihrer Kund:innen hinsichtlich der Anrede als Mann oder Frau erheben dürfen. Das ist nicht der Fall, wie der EuGH nun entschied (Urt. v. 09.01.2025, Az. C‑394/23). Das gelte insbesondere, wenn die Datenerhebung darauf abzielt, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren.

Zu dem Vorabentscheidungsverfahren kam es, da der Verband Mousse, der sich gegen sexuelle Diskriminierung einsetzt, bei der französischen Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (Commission Nationale de l’informatique et des Libertés (CNIL)) eine Praxis des französischen Eisenbahnunternehmens SNCF Connect beanstandete. Das Unternehmen verpflichtete seine Kund:innen dazu, beim Online-Kauf von Fahrscheinen ihre Anrede – "Monsieur" oder "Madame", also "Herr" oder "Frau" – anzugeben. Nach Ansicht von Mousse verstößt diese Verpflichtung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Insbesondere gegen den Grundsatz der Datenminimierung werde verstoßen, da die eine die Geschlechtsidentität entsprechende Anrede für den Erwerb eines Fahrscheins gerade keine erforderliche Angabe sein dürfe.

Diese Beschwerde hatte die CNIL 2021 zurückgewiesen mit der Begründung, dass die Praxis keinen Verstoß gegen die DSGVO darstelle. Mousse wandte sich anschließend an den französischen Staatsrat, um den Bescheid für nichtig erklären zu lassen. Der Staatsrat fragte daraufhin den Gerichtshof, ob die auf die Angaben "Herr" oder "Frau" beschränkte Datenerhebung rechtmäßig sei. Insbesondere ging es darum, ob diese Form der Datenerhebung mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar ist, wenn Ziel dieser Erhebung eine personalisierte geschäftliche Kommunikation mit den Kund:innen ist.

Für eine Bahnfahrt ist die Anrede als Mann oder Frau nicht erforderlich

Nach dem Grundsatz der Datenminimierung, mit dem der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zum Ausdruck gebracht wird, müssen erhobene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Verarbeitungszwecke notwendige Maß beschränkt sein, so nun der Gerichtshof. Die DSGVO enthalte eine abschließende Aufzählung der Fälle, in denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig sein kann. Dazu zählen laut Gerichtshof insbesondere die Fälle, in denen die Datenverarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

Um für die Erfüllung eines Vertrags als erforderlich angesehen zu werden, müsse die Datenverarbeitung "objektiv unerlässlich" sein, so der EuGH weiter. Die Anrede mit "Herr" oder "Frau" sei nicht unerlässlich, um eine ordnungsgemäße Erfüllung des Schienentransportvertrags zu ermöglichen, so der EuGH. Das Eisenbahnunternehmen könne sich schließlich auch für eine Kommunikation entscheiden, die auf allgemeinen und inklusiven Höflichkeitsformeln beruht, die in keinem Zusammenhang mit der Geschlechtsidentität der Kund:innen steht. Das wäre nach dem Gerichtshof eine praktikable und weniger einschneidende Lösung.

Auch den zweiten möglichen Rechtfertigungsgrund, dass die Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist, lehnt der EuGH hier ab. Er verweist auf seine ständige Rechtsprechung und stellt klar, dass diese Art der Datenverarbeitung nicht erforderlich ist, wenn den Kund:innen bei der Erhebung der Daten nicht das verfolgte berechtigte Interesse mitgeteilt wurde, die Verarbeitung nicht unbedingt notwendig ist oder die Grundrechte und Grundfreiheiten dieser Kund:innen gegenüber diesem berechtigten Interesse überwiegen können, insbesondere wegen der Gefahr einer Diskriminierung wegen der Geschlechtsidentität. Ein berechtigtes Interesse des Eisenbahnunternehmens lehnte der EuGH hier knapp ab.

Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

Datenschutzrechtler Dr. Lukas Stelten von CMS sagt dazu: "Indem er es den Adressaten selbst überlässt, wie sie angesprochen werden wollen, stärkt der EuGH deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung". Er meint, dass Unternehmen ihre Kund:innen nun nicht mehr zur Auswahl einer Anrede zwingen dürfen, eine Anrede auf freiwilliger Basis aber selbstverständlich zulässig bleibe.

Das französische Gericht muss nun über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts berücksichtigen. Die Entscheidung des Gerichtshofs bindet auch andere nationale Gerichte – also auch Deutschland –, wenn diese über vergleichbare Fragen entscheiden müssen. Bei der Deutschen Bahn kann man im Online-Portal und der App schon jetzt eine neutrale Anrede auswählen.

mh/dpa/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Weder "Herr" noch "Frau": . In: Legal Tribune Online, 09.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56293 (abgerufen am: 15.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Datenschutz
    • Diskriminierung
    • EuGH
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Gebäude des Kriminalgerichts Moabit, wo u.a. das Landgericht Berlin I sitzt 09.06.2026
Datenschutz

LG Berlin reduziert DSGVO-Geldbuße:

Deut­sche Wohnen haftet für ver­spä­tete Löschung von Mie­ter­daten

14,5 Millionen Euro Bußgeld hatte die Datenschutzbehörde der Deutsche Wohnen aufgebrummt. Nach einem Grundsatzurteil des EuGH landete der Fall wieder beim LG Berlin. Das bestätigte zwar die Haftung, reduzierte die Geldbuße aber deutlich.

Artikel lesen
Der Podcast behandelt die rechtlichen Aspekte des Mordfalls Luise und die Debatte um Strafmündigkeit. 06.06.2026
Podcast

Mordfall Luise und Strafmündigkeit / Beleidigung abschaffen / Was verdient der Kollege:

Sollte man schon 12-Jäh­rige vors Straf­ge­richt stellen?

Nach dem Mord an Luise: Wie könnte ein “Verantwortungsverfahren” aussehen? Außerdem im LTO-Podcast: Sachsens Justizministerin will Politikerbeleidigung abschaffen und eine EU-Richtlinie könnte Arbeitgeber zu mehr Lohngleichheit bringen. 

Artikel lesen
Gebäude des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg 04.06.2026
Freizügigkeit

EuGH zur Freizügigkeitsrichtlinie:

Scheinehe-Ermitt­lungen auch nach Ver­lei­hung der Uni­ons­bür­ger­schaft mög­lich

Ein Mann in Irland ging laut Behörden eine Scheinehe ein und erlangte die Unionsbürgerschaft. Später sollte ihm dies rückwirkend aberkannt werden. Der EuGH lässt diese Möglichkeit in gewissen Grenzen zu.

Artikel lesen
Schild mit dem Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH, Gerichtshof der Europäischen Union, vor dem EuGH in Luxemburg 04.06.2026
Asyl

EuGH zu Leistungen für Asylbewerber in "Dublin-Fällen":

Bett, Brot und Seife rei­chen nicht

Auch ausreisepflichtigen Asylbewerbern steht nach EU-Recht ein "angemessener Lebensstandard" zu. Regelungen im deutschen Asylrecht, wonach in Dublin-Fällen keine Geldleistungen gewährt werden, sind deshalb unionsrechtswidrig, so der EuGH.

Artikel lesen
Neonazi Marla Svenja Liebich wird im Landgericht Pilsen aus dem Saal geführt, 18.05.2026. 02.06.2026
Transrechte

Länderinitiative fordert Reform des Selbstbestimmungsgesetzes:

Können die Stan­des­ämter Marla Svenja & Co. Herr werden?

Marla Svenja Liebich und ein Polizist, der zur Polizistin wird, um befördert zu werden: Wie kann das Gesetz Missbrauch effektiv vorbeugen? Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben Ideen, lassen aber Fragen offen. Eine Analyse.

Artikel lesen
Junge Menschen mit "Pride Flaggen" 01.06.2026
Diskriminierung

Drei weitere Verfahren vor dem ArbG Berlin anhängig:

Jura­stu­dent:in bekommt keine Ent­schä­d­i­gung aus AGG

Eine nichtbinäre Person scheitert mit einer Klage aus AGG. Das Arbeitsgericht Berlin ließ die Frage der Diskriminierung dahinstehen und begründete die Entscheidung mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on ab so­fort

Latham & Watkins LLP, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­che Mit­ar­beit für den Be­reich Me­di­en- und...

CMS, Köln

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) für pri­va­tes Bau­recht

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/​Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich Cy­berse­cu­ri­ty, AI &...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
12. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage

15.06.2026, Stralsund

Registeranmeldungen & beurkundungspflichtige gesellschaftsrechtliche Themen (zweitägig,15.–16.06.26)

15.06.2026

Logo von Notarkammer Baden-Württemberg
Karriere als Notar:in – Beraten & Gestalten

24.06.2026, Stuttgart

Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

15.06.2026

Schwierige Fälle im Unterhaltsrecht – Patchworkfamilien

15.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH