EU-Verordnung tritt demnächst in Kraft: Handel mit Elfen­bein weit­ge­hend ver­boten

11.01.2022

Die EU-Kommission will den Handel mit Elfenbein sowie Import und Export des wertvollen Stoffes aus den Stoßzähnen von Elefanten stark einschränken. Hierfür tritt demnächst eine Verordnung in Kraft. 

Der Handel mit Elfenbein ist in der Europäischen Union (EU) ab dem 19. Januar 2022 weitgehend verboten. Dann tritt ein Maßnahmenpaket in Kraft, welches Importe, Exporte und EU-internen Handel mit dem weißen Gold sehr stark einschränkt. Die EU-Kommission hatte die Maßnahmen im Dezember angenommen, sie wurden daraufhin im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die Verordnung 2021/2280 sieht einige wenige Ausnahmen vor, so darf etwa rohes Elfenbein nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte älter als von 1947 sind und ein entsprechendes Zertifikat besitzen. Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze. Teilweise dürfen die Objekte und Instrumente jedoch nur an Museen verkauft werden.

Die EU- Kommission schrieb in ihrer Mitteilung im Dezember, dass schätzungsweise 20.000 bis 30.000 Afrikanische Elefanten jedes Jahr für ihr Elfenbein illegal getötet würden. International ist der kommerzielle Handel mit Elfenbein eigentlich bereits seit 1989 über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Cites verboten. Zahlreiche Ausnahmeregelungen bieten allerdings Gelegenheiten für Betrug und Verstöße.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EU-Verordnung tritt demnächst in Kraft: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47171 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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