In der Nacht zum Dienstag fand die letzte Debatte des Europäischen Parlaments zum Thema Klonfleisch statt. Es galt, den Umgang mit Klonfleisch neu zu regeln, möglicherweise ein Verbot oder eine Kennzeichnungspflicht einzuführen. Erreicht wurde allerdings nichts von alledem.
Lange haben die Abgeordneten gerungen, aber auch nach elf Stunden war keine Einigung in Sicht. Die Positionen von Europarat und Parlament ließen sich nicht vereinbaren. Schlichtungsverfahren auf europäischer Ebene sind in der Regel erfolgreich, das Scheitern bei den Verhandlungen zum Klonfleisch ist erst das zweite überhaupt. Nun bleibt die Regelung von 1997 bestehen, die Einigungsfrist von drei Jahren ist endgültig abgelaufen.
Verbraucherschützer haben auf ein Verbot, wenigstens eine Kennzeichnungspflicht gehofft. Im Ergebnis ist nun für niemanden mehr erkennbar, ob das Fleisch im Handel von geklonten Tieren stammt.
Gründe für die Ablehnung einer Kennzeichnungspflicht waren vor allem, dass angeblich schon der Preis für geklonte Tiere von fast 100.000 Euro verhindern würde, dass diese als Schlachtvieh endeten.
Im Jahr 2008 hatte die Europäische Kommission den Vorschlag unterbreitet, die Gesetzgebung zum Thema "Novel foods" zu überarbeiten. Schlichtungsverfahren waren notwendig geworden, weil gerade in Bezug auf Klonfleisch als Nahrungsmittel keine Einigung erzielt werden konnte. Im Oktober 2010 setzte die Kommission noch ein Moratorium über den Verkauf von Klonfleisch durch; inzwischen aber existiert keine rechtliche Grundlage mehr gegen Klonfleisch im Handel.
ssc/LTO-Redaktion
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Europa: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2905 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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