Ermittlung von Kriegsverbrechen: Mehr Rechte für Euro­just?

25.04.2022

Die EU-Justizbehörde soll künftig Beweismittel zentral sammeln und sichern dürfen und auch direkt mit dem IStGH zusammenarbeiten können. Das schlägt die EU-Kommission vor, nun muss verhandelt werden.

Zur Verfolgung russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine soll die EU-Justizbehörde Eurojust neue Befugnisse bekommen. Die EU-Kommission schlug am Montag vor, der Behörde mehr Möglichkeiten beim Sammeln, Speichern und Teilen von Beweisen zu gewähren. "Wir müssen Eurojust verstärken, um sicherzustellen, dass es über die notwendigen Instrumente verfügt, um das Ausmaß der Gräueltaten in der Ukraine zu bewältigen", sagte EU-Kommissionsvize Vera Jourova. EU-Justizkommissar Didier Reynders betonte, die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Die Forderungen nach Ermittlungen waren vor allem nach den schrecklichen Vorfällen in Butscha immer lauter geworden.

Wegen des andauernden Kriegs sind Beweise in der Ukraine derzeit nicht sicher. Deshalb sei es notwendig, die Daten der EU-Agenturen sowie internationaler Behörden und zivilgesellschaftlicher Organisationen zentral zu sichern, teilte die EU-Kommission mit. Die aktuellen Regeln sehen eine solche Möglichkeit jedoch nicht vor. Auch die direkte Zusammenarbeit mit internationalen Justizbehörden wie dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) sei nicht vorgesehen. 

Dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge soll Eurojust künftig in der Lage sein, Beweismittel zu sammeln, zu analysieren und zu sichern. Zudem solle die Behörde Daten wie Videos, Audios und Satellitenbilder verarbeiten und mit anderen Behörden teilen können. Über den Vorschlag müssen nun noch die EU-Staaten und das Europaparlament verhandeln.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ermittlung von Kriegsverbrechen: Mehr Rechte für Eurojust? . In: Legal Tribune Online, 25.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48235/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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