Druckversion
Sunday, 24.01.2021, 17:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-zur-pauschalreiserichtlinie-verbraucher-auch-gegen-betruegerische-reiseveranstalter-geschuetzt/
Fenster schließen
Artikel drucken
5584

EuGH: Verbraucher auch vor Insolvenz betrügerischer Reiseveranstalter geschützt

17.02.2012

Die Verpflichtung des Reiseveranstalters, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit die Erstattung des Reisepreises und die Rückreise des Verbrauchers sicherzustellen, gilt unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit. Dies entschieden die Luxemburger Richter mit Urteil vom Donnerstag.

Anzeige

Nach der Pauschalreiserichtlinie ist der Reisenden auch für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Pauschalreiseveranstalters geschützt. Dies gilt laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch dann, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf dessen betrügerisches Verhalten zurückzuführen ist. Denn die Richtlinie solle den Reisenden speziell gegen die Folgen der Zahlungsunfähigkeit schützen, unabhängig von deren Ursachen (Urt. v. 16.02.2012, Rs. C 134/11).

Mit der Pauschalreiserichtlinie soll unter anderem garantiert werden, dass der Reisende für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Pauschalreiseveranstalters zurückreisen kann und ihm die bereits gezahlten Beträge erstattet werden. Zu diesem Zweck wird dem Reiseveranstalter die Verpflichtung auferlegt, nachzuweisen, dass dann die Erstattung und die Rückreise sichergestellt sind.

Entsprechend sieht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass der Reiseveranstalter sicherzustellen hat, dass den Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ausfallen.

Das Landgericht (LG) Hamburg hatte den EuGH gefragt, ob dieser Schutz der Reisenden auch gelte, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf das betrügerische Verhalten des Reiseveranstalters zurückzuführen ist.

tko/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH: Verbraucher auch vor Insolvenz betrügerischer Reiseveranstalter geschützt . In: Legal Tribune Online, 17.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5584/ (abgerufen am: 24.01.2021 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • OVG NRW bestätigt Wahlmöglichkeit für Reiserückkehrer - Test oder Qua­ran­täne
  • BGH zur privaten Krankenversicherung - Ver­si­cherer müssen Bei­trags­er­höhung besser erklären
  • LG Köln zum Versicherungsschutz bei Lockdown-Schließungen - Corona und die Ver­trags­klau­seln
  • BGH klärt umstrittene Frage - Zah­lungen nach Insol­venz­reife von D&O-Ver­si­che­rung gedeckt
  • BGH zum Auto-Leasing - Neu­wert-Ent­schä­d­i­gung steht Lea­sing­nehmer zu
  • Rechtsgebiete
    • Europa- und Völkerrecht
    • Reiserecht
  • Themen
    • Urlaub
    • Versicherungen
TopJOBS
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

BEITEN BURKHARDT , Düs­sel­dorf

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

BEITEN BURKHARDT , Ber­lin

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

BEITEN BURKHARDT , Frank­furt am Main

Pro Bo­no-Re­fe­ren­dar (m/w/d)

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Pu­b­lic Law / Eu­ro­pe­an Law

White & Case , Ber­lin

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für Brüs­sel

BEITEN BURKHARDT , Brüs­sel

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

BEITEN BURKHARDT , Mün­chen

Re­fe­ren­da­re und wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

Bird & Bird LLP , Düs­sel­dorf

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

BEITEN BURKHARDT , Ham­burg

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht / EU-Recht ...

DLA Piper UK LLP , Köln

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Live auf einen Kaffee: Wie Sie einen Veränderungsprozess meistern

25.01.2021

Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht im Fernstudium/online

26.01.2021

Insolvenzrecht 2021

26.01.2021

Fortbildung Sozialrecht im Selbststudium/online

26.01.2021

§ 15 FAO: Möglichkeiten und Grenzen der Berichterstattung über individuelles Fehlverhalten

28.01.2021

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH