Die Mitgliedstaaten der EU müssen im Rahmen nationaler Programme geeignete Maßnahmen zur Verminderung von Schadstoffemissionen einführen. Dabei verfügen sie aber über weite Handlungsspielräume, so der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren am Donnerstag.
Die IVU-Richtlinie regelt die Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen für den Bau und den Betrieb großindustrieller Anlagen. Um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu erreichen, muss danach jede Genehmigung Emissionsgrenzwerte für die betreffenden Anlagen enthalten. Mit der NEC-Richtlinie wurde ein System von nationalen Höchstwerten für die Emissionen bestimmter Schadstoffe eingeführt.
Der Staatsrat der Niederlande hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen nach der Auslegung dieser beiden Richtlinien vorgelegt.
In diesem Zusammenhang stellten die Luxemburger Richter fest, dass die Mitgliedstaaten durch Programme für die Schadstoffverminderung dafür zu sorgen haben, dass diese Höchstmengen nach 2010 nicht mehr überschritten werden.
Außerdem stellt der EuGH fest, dass die Mitgliedstaaten während des in der NEC-Richtlinie vorgesehenen Übergangszeitraums keine Vorschriften erlassen dürfen, die geeignet sind, die Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen Ziels ernstlich zu gefährden. Es ist Sache des nationalen Gerichts, die Einhaltung dieser Verpflichtung zu prüfen.
Der Gerichtshof weist jedoch darauf hin, dass in Anbetracht des mit der NEC-Richtlinie eingeführten Systems eine solche Beurteilung zwangsläufig unter Berücksichtigung aller in dem betreffenden Staat eingeführten Regelungen und Maßnahmen durchzuführen ist.
Demnach erscheint eine einfache spezifische, eine einzige Schadstoffquelle betreffende Genehmigung für den Bau und den Betrieb einer Industrieanlage, als solche nicht geeignet, das in der NEC-Richtlinie vorgeschriebene Ziel, bis spätestens 2010 die darin festgelegten nationalen Emissionshöchstmengen nicht zu überschreiten, ernstlich in Frage zu stellen (Urt. in den verbundenen Rs. C-165/09 - C 167/09).
cla/LTO-Redaktion
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EuGH: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3367 (abgerufen am: 17.03.2025 )
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