EuG zu fehlender richterlicher Genehmigung: Durchsuchung bei Deutscher Bahn rechtmäßig

06.09.2013

Wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung hatte die Kommission mehrere unangekündigte Nachprüfungen bei der Deutschen Bahn AG und verschiedenen Tochtergesellschaften vorgenommen. Diese waren nach Urteil des EuG vom Freitag trotz fehlender richterlicher Genehmigung rechtmäßig.

Das Gericht der Europäischen Union (EuG)* stellte fest, dass das Fehlen einer vorherigen richterlichen Ermächtigung als solches nicht geeignet ist, zur Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zu führen.

Auch eine Verletzung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz sei hier nicht erkennbar (Urt. v. 06.09.2013, Az. T-289/11, T-290/11 und T-521/11 - Deutsche Bahn u.a. / Kommission).

Hintergrund des Verfahrens waren drei unangekündigte Nachprüfungen bei der Deutschen Bahn AG und mehreren Tochtergesellschaften. Dabei ging die Kommission dem Verdacht nach, dass die DB Energie GmbH anderen Tochtergesellschaften der DB Gruppe eine möglicherweise nicht gerechtfertigte bevorzugte Behandlung zukommen ließe. Dies insbesondere in Form eines Rabattsystems für die Lieferung von Bahnstrom, welches es der DB Gruppe ermögliche, den Wettbewerb auf nachgelagerten Schienenverkehrsmärkten zu behindern.

Die Deutsche Bahn AG sowie sechs ihrer Tochtergesellschaften sahen sich durch die drei Kommissionsbeschlüsse, die diesen Nachprüfungen zugrunde lagen und den Unternehmen erst unmittelbar vor Beginn der Nachprüfungen bekannt gegeben wurden, in ihren Rechten verletzt.

* Fälschlicherweise war hier zunächst vom EuGH die Rede. Tatsächlich stammt die Entscheidung vom EuG (geändert am 06.09.2013 um 16:43 Uhr)

Mehr zum Urteil des EuG und den Ermittlungsbefugnissen der EU-Kommission folgt am kommenden Montag auf LTO.de

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuG zu fehlender richterlicher Genehmigung: Durchsuchung bei Deutscher Bahn rechtmäßig . In: Legal Tribune Online, 06.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9512/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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