EuGH zu Bußgeld wegen Flachglaskartell: Interne Verkäufe müssen berücksichtigt werden

12.11.2014

Der EuGH hat die gegen das Unternehmen Guardian verhängte Geldbuße von 148 Millionen Euro auf 103,6 herabgesetzt. Die EU-Kommission habe zu Unrecht nur die externen Verkäufe des Unternehmens für die Bemessung herangezogen. Doch auch die mit dem integrierten Unternehmen Saint-Gobain getätigten Verkäufe seien relevant, damit dieses nicht mittelbar bevorteilt werde, so die Richter.

Die EU-Kommission bestimmt die Höhe eines Bußgeldes wegen eines Kartells nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Zuwiderhandlung. Für das Unternehmen Guardian verhängte sie 2007 ein Bußgeld von 148 Millionen Euro wegen illegaler Preisabsprachen für Flachglas im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Kommission hatte sich hierbei jedoch nur an sogenannten externen Verkäufen des Unternehmens orientiert, also solchen, die mit unabhängigen Dritten getätigt wurden. Die mit integrierten Gesellschaften getätigten Verkäufe (interne Verkäufe) ließ die Kommission aber außen vor. Guardian hatte gegen diese Entscheidung geklagt. Es sah in der Bemessung des Bußgeldes einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) rügte nun die Berechnung der Kommission. Zwischen externen und internen Verkäufen dürfe nicht unterschieden werden, damit nicht die an den Verkäufen beteiligten Gesellschaften mittelbar bevorzugt würden.

Namentlich ging es hier um das Unternehmen Saint-Gobain. Dessen Beitrag an den illegalen Preisabsprachen bliebe damit zum Nachteil des Unternehmens Guardian zu wenig berücksichtigt. Das Bußgeld müsse die wirtschaftliche Bedeutung der Zuwiderhandlung und das jeweilige Gewicht der einzelnen Beteiligten angemessen widergeben, so die Richter. Dies sei nur möglich, wenn man sowohl externe, als auch interne Verkäufe in die Bemessung einbezieht. Der EuGH setzte somit das verhängte Bußgeld auf 103,6 Millionen Euro herab (Urt. v. 12.11.2014, Az. C-580/12 P).

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH zu Bußgeld wegen Flachglaskartell: Interne Verkäufe müssen berücksichtigt werden . In: Legal Tribune Online, 12.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13777/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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