EuGH zum Fluglärmstreit: Deutsches Nachtflugverbot für Züricher Flughafen bleibt

07.03.2013

Seit Jahren streiten sich Deutschland und die Schweiz über den Lärm des grenznahen Flughafens Zürich. Der EuGH hat nun mit Urteil von Donnerstag die Rechtmäßigkeit des von Deutschland verhängten Verbots nächtlicher Anflüge auf den Airport Zürich über deutsches Territorium bestätigt.

Das Urteil der Luxemburger Richter ist eindeutig: Die deutschen Maßnahmen sind kein Verbot des Durchflugs des deutschen Luftraums und verstoßen nicht gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Es handele sich vielmehr um "eine bloße Änderung der Flugwege nach dem Start von oder vor der Landung auf dem Flughafen Zürich" (Urt. v. 07.03.2013, Az. C-547/10 P).

Alle Maschinen, die Zürich aus Richtung Norden oder Nordwesten ansteuern, müssen über dem Schwarzwald deutschen Luftraum durchfliegen. Seit 2003 dürfen jedoch Flugzeuge im Anflug auf den Airport Zürich zwischen 21.00 und 7.00 Uhr den deutschen Luftraum nicht mehr nutzen. An Wochenenden gilt das Verbot von 20.00 bis 9.00 Uhr.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erschwert nach Ansicht der Stuttgarter Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) die Gespräche über den geplanten Fluglärm-Staatsvertrag. Mit diesem wollen die Schweiz und Deutschland eigentlich den jahrelangen Fluglärmstreit beilegen.

age/LTO-Redaktion

Mit Material von dpa.

Zitiervorschlag

EuGH zum Fluglärmstreit: Deutsches Nachtflugverbot für Züricher Flughafen bleibt . In: Legal Tribune Online, 07.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8287/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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