Der EuGH wies am Donnerstag die von der Schindler-Gruppe eingelegten Rechtsmittel zurück. Diese richteten sich gegen ein früheres Urteil, in dem gegen die Schindler-Gruppe wegen eines Aufzugskartells Geldbußen von insgesamt über 142 Millionen Euro verhängt worden waren.
Nachdem sich die Schindler-Gruppe bereits in der ersten Instanz erfolglos gegen die Geldbuße gewehrt hatte, wies nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Vorbringen der Schindler-Gruppe zurück und erhält die verhängten Geldbußen aufrecht (Urt. v. 18.07.2013, Az. C-501/11 P).
Mit Entscheidung vom 21. Februar 2007 hatte die Kommission Geldbußen gegen mehrere Gesellschaften der Unternehmensgruppen Otis, Kone, ThyssenKrupp und Schindler wegen Beteiligung an Kartellen auf dem Markt für den Verkauf, die Montage, die Wartung und die Modernisierung von Aufzügen und Fahrtreppen verhängt.
Die von der Kommission festgestellten Zuwiderhandlungen bestanden hauptsächlich in der Aufteilung der Märkte zwischen den Wettbewerbern durch Absprachen oder Abstimmung zum Zweck der Zuweisung von Angeboten und Aufträgen..
age/LTO-Redaktion
Wegen Beteiligung an Aufzugskartell: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9172 (abgerufen am: 01.12.2024 )
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