Druckversion
Friday, 19.08.2022, 04:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-urteil-c-466-12-hyperlinks-genehmigung-oeffentlich-zugaenglich-urheberrecht/
Fenster schließen
Artikel drucken
10994

EuGH zum Urheberrecht: Hyperlinks auf geschützte Werke können erlaubt sein

13.02.2014

Nach dem Unionsrecht haben Urheber das ausschließliche Recht, jede öffentliche Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben oder zu verbieten. Der Inhaber einer Internetseite darf dennoch ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über Hyperlinks auf geschützte Werke verweisen - jedenfalls dann, wenn die Werke auf einer anderen Seite frei zugänglich sind und sich nicht an ein neues Publikum richten. Dies entschied der EuGH am Donnerstag.

Anzeige

Auf der Internetseite einer schwedischen Zeitung wurden von mehreren Journalisten verfasste Presseartikel frei zugänglich veröffentlicht. Ein schwedisches Unternehmen stellte daraufhin auf einer eigenen Internetseite für seine Kunden anklickbare Internetlinks (Hyperlinks) zu unter anderem den Artikeln der Zeitung bereit. Das Unternehmen hatte bei den betroffenen Journalisten keine Erlaubnis eingeholt, diese Hyperklinks zu den auf der Zeitungsseite veröffentlichten Artikeln zu setzen.

Das Schwedische Rechtsmittelgericht legte dem Gerichtshof daraufhin die Frage vor, ob die Bereitstellung solcher Links eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts darstellt.

Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bejaht (Urt. v. 13.02.2014, Az. C-466/12). Demnach wäre es nicht möglich, ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber Hyperlinks zu setzen. Denn nach dem Unionsrecht haben Urheber das ausschließliche Recht, jede öffentliche Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben oder zu verbieten.

Kein Schutz gegen Hyperlinks auf öffentlich zugängliche Inhalte

Die Luxemburger Richter machten aber eine entscheidende Einschränkung: um urheberrechtlich geschützt zu sein, müsse die Wiedergabe sich auch an ein neues Publikum, also an ein Publikum richten, das die Urheberrechtsinhaber nicht hatten adressieren wollen, als sie die ursprüngliche Wiedergabe erlaubten.

Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall. Denn sowohl die Nutzer der Zeitungsseite als auch die Nutzer der verlinkenden externen Seite seien als Teil der Öffentlichkeit anzusehen, welche die Journalisten ursprünglich auch hatten erfassen wollen.

Der Inhaber einer Internetseite dürfe daher auch ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über Hyperlinks auf geschützte Werke verweisen, die auf einer anderen Seite frei zugänglich sind.

age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zum Urheberrecht: Hyperlinks auf geschützte Werke können erlaubt sein . In: Legal Tribune Online, 13.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10994/ (abgerufen am: 19.08.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Memes und Urheberrecht - Who let the memes out?
  • Erstes Jubiläum des UrhDaG - Die Gewinner und Ver­lierer der Urhe­ber­rechts­re­form
  • AG München - Wann wird eine Burg zum ''Lost Place''?
  • Der Digital Services Act und die Grundrechte - Zeit für ein "Lüth"-Urteil des EuGH?
  • LG Hamburg zum Äußerungsrecht - Thomas Spitzer durfte Luke Mockridge "scheiße" nennen
  • Rechtsgebiete
    • Urheber- und Medienrecht
    • Europa- und Völkerrecht
  • Themen
    • Internet
    • Urheber
TopJOBS
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ver­trags­recht mit Tech­no­lo­gie­be­zug (auch...

Witzel Erb Backu & Partner , Mün­chen

Prak­ti­kant (m/w/d) Spring School 2023

DLA Piper UK LLP , Köln

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich IP/IT

Orth Kluth Rechtsanwälte , Düs­sel­dorf

Re­fe­rent (m/w/d) für Rechts­po­li­tik

Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag , Ber­lin

Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Fach­re­fe­rats­lei­ter*in (w/m/d)

Hagen Law School in der iuria GmbH , Ha­gen

Werk­stu­dent (m/w/d) Me­dia Sa­les

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Werk­stu­dent für LTO-News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth und 1 wei­te­re

As­sis­tenz (w/m/d)

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Re­fe­ren­da­re und wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für den Be­reich EU-...

Bird & Bird LLP , Düs­sel­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
FAO WEG Recht Dr. Olaf Riecke "Neues zum WEG"

19.08.2022, Kiel

Fortbildung Erbrecht im Selbststudium/ online

20.08.2022

Special Edition: Freshfields IP-Day

07.09.2022, München

Montagmorgenkaffee: Erfolgreicher Umgang als Frau mit Kritik im Arbeitsalltag

22.08.2022

Vertragsärztliches Nachbesetzungsverfahren und Eilrechtschutz (2 Std. FAO)

24.08.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH