EuGH zur Gerichtssprache in Südtirol: Ausnahme gilt nicht nur für Einheimische

27.03.2014

Eigentlich ist die Gerichtssprache in Südtirol Italienisch. Für die Provinz Bozen gilt allerdings eine Ausnahme. Dort darf vor Gericht auch deutsch gesprochen werden. Doch was eigentlich nur für Einheimische gelten soll, darf anderen Unionsbürgern nicht verwehrt werden, entschied der EuGH nun.

Schwer getroffen hatte es eine deutsche Skifahrerin in ihrem Urlaub. Erst stürzte und verletzte sie sich auf einer Piste in der südtirolischen Provinz Bozen. Dann drohte sogar die Abweisung ihrer Klage gegen die vermeintliche Verursacherin. Weil sie den verfahrensleitenden Schriftsatz in Deutsch verfasst hatte, hätte das Landesgericht Bozen ihre Klage nach italienischem Recht eigentlich für nichtig erklären müssen. Denn in Bozen ist die Gerichtssprache Italienisch; eine Ausnahmeregelung besteht nur für Einheimische. Sie dient dem Schutz der ethnisch-kulturellen deutschsprachigen Minderheit in Bozen.

Das Gericht hatte allerdings Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Schutzregelung mit dem EU-Recht und fragte lieber beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach. Dessen Antwort folgte am Donnerstag (Urt. v. 27.03.2014, Az. C-322/13). Darin betonen die Richter, dass jede Form der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten sei. Eine nationale Ausnahmeregelung bzgl. der Amtssprache, die nur für Angehörige einer Staatsregion gelte, sei mit Unionsrecht unvereinbar. Dies habe der EuGH bereits in Bezug auf Strafverfahren vor den Gerichten der Provinz Bozen entschieden. Es gebe keinen Grund, hier anders zu urteilen, so das Gericht.

Die italienische Regierung habe übrigens keine stichhaltigen Gegenargumente vorgetragen. Die Italiener seien der Ansicht, Verfahren würden erheblich erschwert, wenn Unionsbürger die deutsche Sprache verwenden dürften. Ein Einwand, der bereits von den Richtern in Bozen nicht mitgetragen wird. Denn dort sei man ohne weiteres in der Lage, Verfahren sowohl auf Italienisch, als auch auf Deutsch zu führen, erklärte das Landesgericht Bozen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EuGH zur Gerichtssprache in Südtirol: Ausnahme gilt nicht nur für Einheimische . In: Legal Tribune Online, 27.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11466/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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