Italien und Spanien scheitern mit Klage: EuGH billigt verstärkte Zusammenarbeit beim EU-Patent

17.04.2013

Wenn es die Mitgliedstaaten nicht schaffen, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums gemeinsam ein Ziel zu verwirklichen, dürfen sich einzelne Länder zu einer verstärkten Zusammenarbeit entschließen. Damit wies der EuGH am Mittwoch die Klagen von Italien und Spanien gegen eine verstärkte Zusammenarbeit von 25 Mitgliedstaaten beim EU-Patent ab.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) billigte die verstärkte Zusammenarbeit unter der Voraussetzung, dass es unmöglich ist, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums für die gesamte Union eine gemeinsame Regelung zu erreichen. Zwar könne nicht jede ergebnislose Verhandlung in einer solchen Zusammenarbeit einzelner Staaten münden. Als "letztes Mittel" könne dies jedoch die Integration stärken (Urt. v. 16.04.2013, Az. C-274/11 und C-295/11).

2011 hatte der Rat 25 Mitgliedstaaten zu einer verstärkten Zusammenarbeit zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes ermächtigt. Dabei habe er zutreffend berücksichtigt, dass es trotz der bereits 2000 begonnenen Verhandlungen zu keiner Einigung über eine Sprachenregelung beim Europäischen Patent gekommen sei. Eine gemeinsame Regelung sei nicht mehr absehbar gewesen.

Der EuGH trat zudem dem Vorbringen von Spanien und Italien entgegen, dass der Beschluss des Rates, der mit den Stimmen von 25 Mitgliedstaaten getroffen worden war, das Einstimmigkeitsprinzip verletze. Nach den Verträgen reiche es aus, wenn allein mit den Stimmen der teilnehmenden Mitgliedstaaten Einstimmigkeit erreicht werde.

Die Rechte von Spanien und Italien seien auch nicht dadurch verletzt, dass im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit Vorschriften erlassen werden, mit denen sie nicht einverstanden sind.

Bei den Verhandlungen über das Europäische Patent hatten Italien und Spanien darauf bestanden, dass Patente auch in ihre Landessprache übersetzt werden. Nachdem auch nach zehn Jahren kein Kompromiss erzielt werden konnte, hatten sich die übrigen 25 Mitgliedstaaten entschlossen, dass EU-Patent ohne die beiden Südländer voranzutreiben.

asc/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Italien und Spanien scheitern mit Klage: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8548 (abgerufen am: 12.12.2024 )

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