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Österreicherin fuhr in Deutschland bekifft Auto: EuGH bejaht Fahrverbot auch bei Führerschein aus anderem EU-Land

23.04.2015

Einer Österreicherin wurde das Recht abgesprochen, mit ihrem österreichischen Führerschein in Deutschland Auto zu fahren, nachdem sie unter dem Einfluss von Cannabis gefahren war. Dagegen wehrte sie sich - erfolglos. Autofahrern kann bei schweren Verstößen ein Fahrverbot auferlegt werden, auch wenn ihr Führerschein im EU-Ausland ausgestellt wurde, entschied der EuGH.

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Die Österreicherin hatte geklagt, nachdem ihr  verboten worden war, mit ihrem österreichischen Führerschein in Deutschland zu fahren. Sie war zuvor in Deutschland kurz hinter der Grenze kontrolliert worden. Die Polizei stellte mit einer Blutprobe fest, dass sie Cannabis konsumiert hatte. In Österreich behielt sie dagegen ihre Fahrerlaubnis, weil dort nach Angaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) etwas andere Regeln gelten. Die Frau argumentierte, dass nur die Behörden in Österreich entscheiden dürften, ob sie weiterhin Auto fahren kann. Dies sah der EuGH jedoch anders.

Nach Ansicht der Luxemburger Richter kann ein EU-Land einen Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat für ungültig erklären, wenn ein Autofahrer dort gegen nationales Recht verstößt (Urt. v. 23.04.2015, Az. C-260/13). Die Richtlinie über den Führerschein hindere einen Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich der Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins vorübergehend aufhält, nicht daran, die Gültigkeit des Führerscheins wegen einer Zuwiderhandlung seines Inhabers abzulehnen.

Der Mitgliedstaat, der das tue, müsse Bedingungen festlegen, die der Inhaber des Führerscheins erfüllen muss, um wieder fahren zu können. Insbesondere sei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.

Solche Bedingungen gebe es in Deutschland, wo ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt werden kann. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass ein Jahr lang keine berauschenden Mittel konsumiert wurden. Das Gutachten sei ein wirksames und verhältnismäßiges Präventionsmittel, so die Luxemburger Richter. Die deutschen Bestimmungen stünden einer Anerkennung des Führerscheins der Frau daher nicht unbegrenzt entgegen.

Details muss nun das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen prüfen, das über den Fall zu entscheiden hat.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Österreicherin fuhr in Deutschland bekifft Auto: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15335 (abgerufen am: 05.10.2026 )

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