Vor Jahren hatte der EuGH den beiden Ländern bereits aufgetragen, mit ihren Abfällen sorgsamer umzugehen und illegale Deponien zu schließen und zu sanieren. Dem sind die Mittelmeerstaaten allerdings nur in schleppender Weise nachgekommen. Jetzt wird es teuer. Luxemburg hat am Dienstag Strafen in Millionenöhe verhängt.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gegen die Mitgliedstaaten Italien und Griechenland finanzielle Sanktionen verhängt. Die Länder hätten die Vorgaben, die sich aus früheren Urteilen des EuGH ergaben, nicht umgesetzt.
Für Italien wird es teurer als für die Griechen. Die Richter verpflichteten das Land zur Zahlung eines einmaligen Pauschalbetrags in Höhe von 40 Millionen Euro. Zusätzlich müssen die Italiener für jedes Halbjahr, um das sich die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der europäischen Abfallrichtlinien weiterhin verzögert, ein Zwangsgeld von 42,8 Millionen Euro entrichten (Urt. v. 02.12.2014, Az. C-196/13). Griechenland trifft es mit pauschal 10 Millionen Euro und 14 Millionen pro verzögertem Halbjahr etwas milder. Die Richter haben bei der Festlegung des Zwangsgelds auch die finanzielle Lage des Landes berücksichtigt (Urt. v. 02.12.2014, Az. C-378/13).
Der EuGH hatte schon 2005 beziehungsweise 2007 festgestellt, dass die beiden Länder die Anforderungen der Richtlinien über Abfälle, über gefährliche Abfälle und über Abfalldeponien nicht ausreichend erfüllt bzw. gegen dort festgelegte Verpflichtungen verstoßen hatten. Das Gericht trug beiden Ländern damals auf, die Missstände zu beseitigen.
Illegale Deponien schließen reicht nicht
Im diesjährigen Verfahren gelangte die Eu-Kommission zu der Auffassung, dass Italien noch längst nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe. 198 Müllanlagen stünden nach wie vor nicht im Einklang mit der Abfallrichtlinie. In 14 Anlagen seien entgegen der Richtlinie auch gefährliche Abfälle enthalten. Außerdem habe Italien nicht nachgewiesen, dass zwei Deponien gemäß der Richtlinie über Abfalldeponien nachgerüstet oder stillgelegt worden seien.
An Griechenland störte das Gericht im Jahr 2005, dass dort über 1.000 unkontrollierte Abfallbeseitigungsplätze betrieben wurden und die Schließung der davon illegalen und unkontrollierten Deponien erst für das Jahr 2008 vorgesehen war. Es trug dem Land daher auf, die illegalen Anlagen stillzulegen, sie zu sanieren und weitere notwendige Einrichtungen zu errichten. Doch selbst 2013 kam die EU-Kommission noch zu dem Schluss, dass die Zahl der unkontollierten Deponien in Griechenland immernoch problematisch sei. Daher klagte die Kommission. In dem aktuellen Verfahren zeigte sich: Immernoch 293 Deponien seien illegal, weil sie entweder noch in Betrieb seien oder zwar stillgelegt wurden, aber noch nicht saniert.
Der EuGH stellte am Dienstag klar, dass es nicht ausreicht, eine illegale Mülldeponie einfach zu schließen oder die Abfälle mit Erde oder Schutt abzudecken. Die Mitgliedstaaten hätten auch zu prüfen, ob die Anlage saniert werden muss. Deren Beschlagnahme und die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Betreiber seien keine ausreichenden Maßnahmen, so die Luxemburger Richter.
una/LTO-Redaktion
EuGH verhängt Sanktionen : . In: Legal Tribune Online, 02.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13985 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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