Druckversion
Mittwoch, 12.11.2025, 00:12 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-schlussantraege-sprachtest-familienzusammenfuehrung-niederlande
Fenster schließen
Artikel drucken
14995

EuGH-Generalanwältin: Sprachtests für einreisende Ehepartner zulässig

19.03.2015

Prüfung

© Robert Kneschke - Fotolia.com

Ein niederländisches Gesetz beschäftigt derzeit den EuGH. Wollen drittstaatsangehörige Ehepartner zu ihren in Holland lebenden Partnern nachreisen, müssen sie erst einen Sprachtest bestehen. Laut Generalanwältin Kokott ist das mit EU-Recht vereinbar - solange es nicht allzuviel Geld kostet.

Anzeige

Eine Integrationsprüfung für nachreisende Ehepartner, mit der vornehmlich Kenntnisse der Landessprache nachgewiesen werden soll, ist grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt Generalanwältin Juliane Kokott in ihren Schlussanträgen, die sie am Donnerstag den Luxemburger Richtern vorgelegt hat. Ein solcher Test dürfe aber nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen, wie etwa einer zu hohen Gebühr.

Wollen Ehepartner aus einem Drittstaat zu ihren Partnern in die Niederlande nachreisen, müssen sie grundlegende Kenntnisse der niederländischen Sprache nachweisen. Die Prüfungsgebühr beträgt 350 Euro. Zur Vorbereitung bieten die Niederlande ein Selbststudienpaket in 18 Sprachen an, welches noch einmal 110 Euro kostet. Der Raad van State, eines der niederländischen Verfassungsorgane, hat beim Europaischen Gerichtshof (EuGH) angefragt, ob diese Integrationsprüfung mit der Richtlinie über Familienzusammenführung vereinbar ist. Er hat über die Fälle einer Aserbaidschanerin und einer Nigerianerin zu entscheiden, die sich beide auf körperliche bzw. psychische Leiden berufen und so von der Prüfung befreit werden wollen.

Damit muss sich der EuGH erneut mit Sprachtests für Drittstaatsangehörige auseinandersetzen. Schon vor einigen Monaten entschieden die Richter über die Vereinbarkeit einer vergleichbaren deutschen Regelung, die allerdings nur für türkische Ehepartner galt. Im Juli 2014 kippten die Richter das deutsche Gesetz zwar, jedoch nur, weil dem das zwischen Deutschland und der Türkei einst geschlossene Assoziierungsabkommen entgegenstehe. Grundsätzlich aber, das deutete sich schon im Sommer an, hatten die Luxemburger Richter an einer Integrationsprüfung nicht viel auszusetzen, solange sie für die Betroffenen zumutbar sei.

US-Amerikaner und Kanadier sind befreit

Ganz ähnlich liest sich nun das Ergebnis von Generalanwältin Juliane Kokott. Sie hält eine Integrationsprüfung für zulässig, weil Kenntnisse der Landessprache eine wesentliche Voraussetzung für die Integration seien. Nicht nur die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt würden dadurch verbessert, auch sei es mit einschlägigen Sprachkenntnissen eher möglich, sich in Notsituationen selbstständig um Hilfe zu bemühen oder Missverständnissen und Rechtsverstößen zu entgehen.

Dies sind auch die Motive des niederländischen Gesetzgebers, der die Ausgangslage der Nachziehenden hierdurch in erster Linie verbessern will. Dass gleichzeitig Staatsangehörige bestimmter Drittstaaten, wie etwa den USA oder Kanada, vom Test freigestellt sind, muss aus Sicht der Generalanwältin  nicht zur Inkohärenz der Regelung führen. Die EU-Richtlinie sehe nämlich eine Privilegierung aufgrund bilateraler Übereinkünfte vor.

Prüfungsgebühr von 350 Euro wohl zu hoch

Zudem kennt das niederländische Gesetz eine Befreiungsmöglichkeit für Härtefälle. Eine solche Härtefallregelung ist laut Kokott auch unabdingbar, damit der Sprachtest überhaupt mit EU-Recht konform sein kann. Er darf nämlich keine unverhältnismäßige Belastung für die nachreisenden Ehepartner sein.

Wann ein solcher Fall gegeben ist, lässt sich nur schwer pauschal beschreiben. Die Generalanwältin formuliert es in ihren Schlussanträgen so: Es sei unverhältnismäßig und mit EU-Recht nicht vereinbar, wenn die Integrationsprüfung auch dann verlangt werde, wenn es dem Nachzugswilligen unter Berücksichtigung seiner individuellen Lage nicht zumutbar sei oder wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles Gründe vorlägen, die trotz nicht bestandener Prüfung einen Nachzug dennoch gestatten. Der Raad van State wird im Falle der Nigerianerin und der Aserbaidschanerin entscheiden müssen, ob sie sich auf die Härtefallregelung berufen dürfen.

Unzumutbar kann, das stellt Kokott klar, der Integrationstest nicht nur bei einem schlechten Gesundheitszustand, sondern auch bei anderen Faktoren sein. Mangelnde kognitive Fähigkeiten und ein schlechter Bildungsstand des Betroffenen zählt sie ebenso auf wie nicht verfügbares Lernmaterial und auch die hiermit verbundene finanzielle Belastung mit Blick auf den von den Niederlanden angebotenen Vorbereitungskurs. Letzterem steht Kokott durchaus kritisch gegenüber, indem sie anmerkt, dass nicht jeder Betroffene eine der 18 verfügbaren Sprachen beherrsche. Somit werde man nicht immer erwarten können, dass jemand sich zunächst eine der Schulungssprachen aneigne, um dann mit deren Hilfe die eigentliche Prüfungsvorbereitung zu beginnen.

Ohnehin dürfe der Test nicht für eine solche finanzielle Belastung sorgen, dass alleine hierdurch Menschen daran gehindert werden könnten, zu ihren Partnern nachzureisen. Ein Betrag von 350 Euro sei in weiten Teilen der Welt viel Geld und damit möglicherweise ein unverhältnismäßiges Hindernis.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH-Generalanwältin: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14995 (abgerufen am: 12.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Ausland
    • Europa
    • Familie
    • Fremdsprachen
    • Integration
Migration und Abschiebung (Symbolbild) 11.11.2025
Migration

EU-Innenkommissar Magnus Brunner:

Deut­sch­land bei EU-Mig­ra­ti­ons­ana­lyse in Risi­ko­gruppe

Deutschland kann sich voraussichtlich bis mindestens Ende 2026 gegen zusätzliche Flüchtlings-Aufnahmeforderungen wehren. Ein Bericht aus Brüssel stuft die Bundesrepublik zudem als gefährdet ein.

Artikel lesen
Kim Kardashian 11.11.2025
Prominente

California Bar Exam nicht bestanden – wegen ChatGPT?:

Kim Kar­dashian durch Anwalts­prü­fung geras­selt

Jahrelang hat sich Kim Kardashian durch eine harte Ausbildung gekämpft, um ihren Traum von der Rechtsanwältin zu erfüllen. Nun gab es kurz vor dem Ziel einen Dämpfer.

Artikel lesen
Proteste für Ekrem İmamoğlu 11.11.2025
Türkei

Anklage erhoben:

2.352 Jahre Haft für Erdogan-Gegner İmam­oğlu gefor­dert

Dem aussichtsreichsten Herausforderer des Präsidenten droht eine Haftstrafe bis an sein Lebensende. Das Verfahren löst empörte Kritik an der Regierung aus.

Artikel lesen
Demonstrant vor dem Supreme Court 06.11.2025
Zoll

Supreme Court muss entscheiden:

Darf Trump im Allein­gang Zölle ver­hängen?

Im Frühjahr verhängte Trump reihenweise Zölle gegen Dutzende Staaten und berief sich dabei auf ein altes Notstandsgesetz, um den Kongress umgehen zu können. Ob das rechtmäßig war, wird Amerikas oberstes Gericht bald entscheiden.

Artikel lesen
Illegal entsorgter Müll 05.11.2025
Umweltschutz

Bekämpfung von Umweltkriminalität:

Das Umwelt­straf­recht als Tür­öffner für höhere Ver­bands­geld­bußen

Das BMJV geht die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtrichtlinie an. Neben Änderungen im Strafgesetzbuch soll der Höchstbetrag für Verbandsgeldbußen vervierfacht werden – auch für Straftaten ohne Umweltbezug.

Artikel lesen
Ex-EGMR-Vizepräsidentin Angelika Nußberger am 20.11.2020 bei einer Podiumsdiskussion zum 75. Jahrestag der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse 04.11.2025
Menschenrechte

75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention:

"Wich­tiger denn je, dass Europa zusam­men­hält"

Angesichts von Kriegen und autoritären Regimen stehen Menschenrechte unter Druck. Europa muss gerade jetzt zusammenhalten, so Angelika Nußberger. Sie wirft einen Blick zurück auf 75 Jahre EMRK und reflektiert über die künftige Entwicklung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bird & Bird LLP
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht (Ver­ga­be­recht)

Bird & Bird LLP , Mün­chen

Logo von DLA Piper UK LLP
Pro Bo­no Re­fe­ren­dar (m/w/x)

DLA Piper UK LLP , Düs­sel­dorf

Logo von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Rechts­an­walt (m/w/d) Offs­ho­re-Wind, ma­riti­mes Wirt­schafts­recht (Cor­po­ra­te)...

ARNECKE SIBETH DABELSTEIN , Ham­burg

Logo von Deutscher Landkreistag
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Deutscher Landkreistag , Ber­lin

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mid-Le­vel As­so­cia­tes | Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von DLA Piper UK LLP
Pro Bo­no Re­fe­ren­dar (m/w/x)

DLA Piper UK LLP , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @OC - München - Die Winteredition

13.11.2025, München

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Berlin - Die Winteredition

13.11.2025, Berlin

Prompten in der Steuerberatung – So erzielen Sie die besten KI-Ergebnisse

12.11.2025

Online-Seminar! § 15 FAO - Ausgewählte Beratungsfelder des IT-Rechts in der anwaltlichen Praxis

12.11.2025

§ 15 FAO - Die Besteuerung der Kapitalgesellschaften - Aktuelles aus Gesetzgebung, Verwaltung und Re

12.11.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH