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Schlussanträge am EuGH: Keine auto­ma­ti­sche Haf­tung für Sturz auf Flug­zeug­t­reppe

20.01.2022

Wer auf einer Flugzeugtreppe stürzt, bekommt nicht automatisch eine Entschädigung.

Haftet eine Airline für den Sturz einer Passagierin auf der Flugzeugtreppe? Bild: Dushlik - stock.adobe.com

Eine Passagierin stürzt ohne erkennbaren Grund beim Aussteigen auf der mobilen Flugzeugtreppe. Muss die Airline sie dafür entschädigen? Nicht ohne Weiteres, findet der EuGH-Generalanwalt.

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Wer auf dem Weg in oder aus einem Flugzeug auf einer Treppe stürzt, kann nicht automatisch auf Schmerzensgeld und andere Zahlungen hoffen. Generalanwalt Nicholas Emiliou empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen Schlussanträgen zur Rechtssache C-589/20, dass ein entsprechender Unfall nur zu einer Entschädigung berechtige, wenn es einen ersichtlichen Grund gebe. Als Beispiele nannte er eine schneebedeckte Treppe, einen Schmierfleck oder eine Lücke, die sich zwischen Treppe und Flugzeug auftut.

Hintergrund der Schlussanträge ist ein Fall vor einem österreichischen Gericht. Eine Passagierin war beim Ausstieg auf einer mobilen Treppe ohne ersichtlichen Grund gestürzt und brach sich den Arm. Sie klagte auf Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung für eine Haushaltshilfe. Das vorlegende Gericht will vom EuGH wissen, ob ein solcher Sturz einen "Unfall" im Sinne des Übereinkommens von Montreal ausgelegt werden kann. Darin ist geregelt, dass eine Airline für körperliche Schäden aufkommen muss, wenn es an Bord beziehungsweise beim Ein- oder Ausstieg zu einem Unfall kommt.

Dem Gutachten zufolge müsste eine Bordtreppe aber rutschig, schadhaft oder in irgendeiner anderen Weise ungewöhnlich gefährlich sein, damit ein Fall als Unfall im Sinne des Übereinkommens ausgelegt werden kann. Wenn aber jeder schädigende und unfreiwillige Sturz unabhängig vom Auslöser einen solchen Unfall darstellen würde, würde man das Abkommen unverhältnismäßig zum Nachteil der Airlines auslegen, so der Generalanwalt. 

Die Schlussanträge sind rechtlich nicht bindend, oft folgen die Richter ihnen aber. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Schlussanträge am EuGH: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47270 (abgerufen am: 15.05.2026 )

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