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Streit um geografische Angabe: Kann "Bal­sa­mico" aus Deut­sch­land kommen?

05.08.2019

Balsamico (Symbol)

wsf-f - stock.adobe.com

Seit über 25 Jahren wird in Baden-Württemberg "deutscher Balsamico" hergestellt. Im italienischen Modena, wo der aromatische Essig ursprünglich herkommt, sieht man das nicht gerne. Der EuGH muss nun entscheiden, ob "Balsamico" geschützt ist.

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Muss Balsamico aus Modena kommen - oder kann der dunkle Essig auch in Deutschland hergestellt werden? Mit dieser Frage wird sich bald der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Das "Consortio Tutela Aceto Balsamico di Modena", die Vereinigung der Essigerzeuger aus der italienischen Region Modena, will verhindern, dass die Balema GmbH im Baden-Württembergischen Kehl weiter ihren "deutschen Balsamico" produzieren darf. 

Der Badische Essigbrauer stellt seit über 25 Jahren "deutschen Balsamico" her. Das Consortio sah sich in seinen Rechten verletzt, mahnte den Hersteller ab, woraufhin die Balema eine negative Feststellungsklage erhob. Kernfrage des seit 2015 andauernden Rechtsstreits ist, ob sich der Schutz der Gesamtbezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" auch auf die Verwendung der einzelnen nichtgeografischen Begriffe der geschützten Bezeichnung "Aceto", "Balsamico" und "Aceto Balsamico" erstreckt. 

Nach Ansicht von Generalanwalt Gerard William Hogan ist dies nicht der Fall. In seinen kürzlich veröffentlichen Schlussanträgen (Rechtssache C-432/18*) vertritt er die Auffassung, dass nur die Gesamtbezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" gemäß der Verordnung (EG) Nr. 583/2009 geschützt ist, nicht jedoch die einzelnen Wörter "Aceto", "Balsamico" und "Aceto Balsamico". Der Entscheidungsvorschlag des Generalanwalts ist für die Luxemburger Richter nicht bindend, oft folgt das Gericht aber der Argumentation. 

Balema wird vor dem EuGH von der internationalen Wirtschaftskanzlei Squire Patton Boggs beraten. Kanzleipartner und Lebensmittelrechtler Christofer Eggers sprach angesichts der Schlussanträge von einem bedeutenden Durchbruch. "Wir hoffen, dass sich der EuGH der Argumentation anschließt und wir für den deutschen Balsamico einen bedeutenden und vor allem abschließenden Sieg erringen können", so Eggers.

acr/LTO-Redaktion

*Aktenzeichen korrigiert, 06.08.19, 10:45

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Streit um geografische Angabe: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36885 (abgerufen am: 07.02.2026 )

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