Edle High Heels mit rot lackierter Sohle sind das Markenzeichen von Schuhdesigner Christian Louboutin. Er geht weltweit juristisch gegen Nachahmer seiner Idee vor. Nun hat ein Gericht in den Niederlanden den EuGH angerufen.
Der Dauerprozess des französischen Schuhdesigners Christian Louboutin gegen Europas größten Schuhhändler Deichmann wegen der Verwendung roter Schuhsohlen kommt vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) (Az. C-163/16).
Ein Sprecher des EuGH teilte auf LTO-Anfrage mit, dass sich die Klage gegen die Van Haren Schoenen B.V. richtet, ein Unternehmen der Deichmann-Gruppe. In dem Verfahren ersucht die Rechtbank in den Haag den Gerichtshof um Auslegung des Eintragungshinternisses beziehungsweise Ungültigkeitsgrundes nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Markenrechtlinie 2008/95. Das Bezirksgericht erster Instanz möchte wissen, ob der in der Richtlinie verwendete Begriff "Form" auch nicht-dreidimensionale Eigenschaften der Ware, wie etwa Farben, erfasst. Es wird also um die Frage gehen, ob rote Schuhsohlen überhaupt schutzfähig sind.
Louboutin stellt luxuriöse Frauenschuhe für um die 500 Euro pro Paar her und hat sich rote Sohlen als Markenzeichen seiner Schuhe unter anderem in den Benelux-Staaten sichern lassen. Deichmann hatte in den Niederlanden über sein dortiges Tochterunternehmen ebenfalls hochhackige Pumps mit roter Sohle für weniger als ein Zehntel des Louboutin-Preises angeboten und mit der Schauspielerin Halle Berry beworben.
Dagegen klagt der Designer bereits seit 2013 in den Niederlanden und verlangt Schadensersatz wegen Verstoßes gegen Markenrechte. Nachdem bereits ein amerikanisches Gericht dem Edel-Designer den Markenschutz versagte, wird die Entscheidung des EuGH mit Spannung erwartet.
dpa/ms/LTO-Redaktion
Markenschutz für rote Sohlen?: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18928 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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