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2224

EuGH: Niederländer haben älteres Recht an "Bavaria" als Bayern

dpa/plö/LTO-Redaktion

26.12.2010

Der bayerische Brauerbund kann der niederländischen Brauerei Bavaria NV nicht verbieten, ihr Bier unter der Marke "Bavaria" zu verkaufen. Der EuGH entschied am Mittwoch, die niederländische Brauerei habe den Markennamen Bavaria eintragen lassen, bevor die Ursprungsbezeichnung "Bayerisches Bier" geschützt wurde.

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Die Niederländer verstoßen daher nicht gegen den Schutz der geografischen Angabe "Bayerisch". Nach der Deutung der komplizierten EU-Rechtslage durch den Gerichtshof liegt die Entscheidung über den Rechtsstreit zwischen dem Bayerischen Brauerbund und der Brauerei Bavaria NV nun beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hatte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) insbesondere angerufen, um herauszufinden, ob der Schutz der Ursprungsbezeichnung bereits bei der Beantragung 1994 oder erst bei der Veröffentlichung der Entscheidung 2001 begonnen habe.

Die EU-Richter entschieden mit ihrem Urteil vom 22. Dezember 2010 (Az. C 120/08), dass der BGH das Veröffentlichungsdatum zu berücksichtigen habe. Dies würde bedeuten, dass die niederländische Brauerei die Marke "Bavaria" weiter verwenden darf. Die Niederländer verwenden die Bezeichnung "Bavaria" für ihr Bier schon seit 1925.

Der Bayerische Brauerbund hatte das Unternehmen verklagt, um die Niederländer zur Löschung der internationalen Biermarke "Bavaria" zu zwingen.

Der Brauerbund hatte im September 1993 bei der deutschen Regierung
einen Antrag auf Schutz der geografischen Bezeichnung gestellt. Die
Bundesregierung reichte einen Antrag im Januar 1994 bei der
EU-Kommission ein. Erst 1997 wurden die Unterlagen als vollständig
betrachtet. Im Juni 2001 schließlich stimmte die Kommission im
"vereinfachten Verfahren" dem Schutz der Herkunftsbezeichnung zu.

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Zitiervorschlag

EuGH: . In: Legal Tribune Online, 26.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2224 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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