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EuGH-Generalanwalt zum Glyphosat-Verfahren: Kri­te­rium der Betrof­fen­heit großz­ügig aus­legen

16.07.2020

Traktor auf einem Feld

(c) stock.adobe.com - JuergenL

Brüssel wehrt sich gegen die verlängerte Zulassung von Glyphosat, war damit aber zunächst vor dem Gericht der EU gescheitert. Das Verfahren vor dem EuGH verspricht nun mehr Erfolg, wie die Schlussanträge vermuten lassen.

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Eine vor dem Gericht der EU gescheiterte Klage gegen die Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat könnte doch noch eine Chance bekommen. Die Klage der belgischen Region Brüssel-Hauptstadt sei zu Unrecht abgewiesen worden, argumentierte der zuständige Generalanwalt am Donnerstag im Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH). In seinen Schlussanträgen plädiert er für eine Stärkung der Klagerechte gegen EU-Entscheidungen (Az. C-352/19).

Es geht um die Entscheidung der EU-Kommission vom Dezember 2017, die europäische Zulassung für Glyphosat um fünf Jahre zu verlängern. Die Chemikalie ist wegen möglicher Krebsrisiken umstritten. Die Region Brüssel-Hauptstadt wollte die Entscheidung für nichtig erklären lassen. Das Gericht der EU entschied jedoch in erster Instanz, die Regionalbehörde sei von der angefochtenen Verordnung nicht unmittelbar betroffen und somit nicht klageberechtigt. Die Belgier zogen nach der Niederlage vor die nächste Instanz, den EuGH.

Der zuständige EuGH-Generalanwalt Michal Bobek argumentiert in seinen Schlussanträgen zum Fall, das Gericht habe das Kriterium der "unmittelbaren Betroffenheit" zu eng ausgelegt. Die Region Brüssel-Hauptstadt sei von der EU-Entscheidung sehr wohl betroffen. Handle es sich bei der Maßnahme um einen Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich ziehe, so könne auch ohne individuelle Betroffenheit geklagt werden.

Bobek äußert grundsätzlich Bedenken, dass der Zugang zu den EU-Gerichten zu sehr begrenzt werde, und plädiert für eine offene Auslegung der Kriterien der unmittelbaren und individuellen  Betroffenheit. Der Generalanwalt schlägt dem EuGH vor, festzustellen, dass die Betroffenheit vorliege und dass ein Rechtsakt mit Verordnungscharakter angefochten worden sei. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet. 

Es ist nicht der erste Streit um diese Chemikalie, die der EuGH zu entscheiden hat. 

dpa/vbr/LTO-Redaktion

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EuGH-Generalanwalt zum Glyphosat-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42232 (abgerufen am: 13.08.2026 )

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