Druckversion
Mittwoch, 15.04.2026, 08:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-gen-honig-darf-nur-mit-zulassung-in-den-handel
Fenster schließen
Artikel drucken
4224

EuGH: Gen-Honig darf nur mit Zulassung in den Handel

06.09.2011

Honig mit gentechnischen Spuren darf nur mit Zulassung verkauft werden. Für jedes Lebensmittel, das auch nur geringste Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen enthalte, ist eine Sicherheitsüberprüfung und Zulassung nötig. Sonst darf die Ware nicht verkauft werden. Dies entschieden die Luxemburger Richter auf die Klage eines Imkers.

Anzeige

Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die Pollen eines genetisch veränderten Organismus enthalten, gelten als aus genetisch veränderten Organismen hergestellte Lebensmittel und dürfen deswegen nicht ohne Zulassung in den Handel gelangen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 06.09.2011, Az. C-442/09).

Grund ist die Richtlinie über genetisch veränderte Organismen (GVO). Zulassungen sind Pflicht, bevor GVOs in die Umwelt oder in den Handel gelangen dürfen. Noch weiter geht die Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel, die eine Zulassung auch für die Lebensmittel bestimmt, die aus GVOs hergestellt wurden.

Bienen flogen gentechnisch veränderten Mais an

Im konkreten Fall geht es um Honig aus dem schwäbischen Kaisheim, der Pollen des gentechnisch verränderten Maises vom Typ MON 810 enthielt. Geklagt hatte ein Imker aus der Nähe von Augsburg gegen den Freistaat Bayern. Er produziert Honig sowie Nahrungsergänzungsmittel aus Pollen. Seine Bienenstöcke standen nur 500 Meter von einem Grundstück entfernt, auf dem der Freistaat zu Forschungszwecken gentechnisch veränderten Mais des Typs MON 810 anbauen ließ. Das US-Unternehmen Monsanto hatte 1998 die Genehmigung für den Anbau erhalten. Dieser Mais enthält das Gen eines Bakteriums, das Larven eines Parasiten abtötet.

2005 entdeckte der Imker in seinen Bienenstöcken und seinem Honig Pollen des Gen-Maises und ließ den Honig in einer Müllverbrennungsanlage vernichten. Im Anschluss verklagte er den Freistaat auf Schadensersatz durch alle Instanzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwies den Fall schließlich nach Luxemburg.

"Aber die kleine Biene kann eben doch ganz schön stechen."

Nach dem Urteil zeigte sich der Kläger erleichtert: "Ich hätte nie gedacht, dass ich solche Wellen schlagen werde», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. "Aber die kleine Biene kann eben doch ganz schön stechen."

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geht nach dem Urteil davon aus, dass Honig mit Genspuren nicht mehr verkauft werden darf. Imker könnten von Landwirten nun Entschädigung verlangen, wenn ihr Honig Spuren von Gentechnik enthalte, teilte das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik fest, das den Kläger unterstützt hatte.

Der BUND fordert nun, dass die europäische und die deutsche Gesetzgebung  angepasst werden müssten.

Mit Material von dpa.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BVerfG zum Gentechnikgesetz: Zwischen EU, Gentechnikbauern und Öko-Landwirten

Gentechnik-Kennzeichnung: Mut zur Lücke bleibt die Devise

Bundesverfassungsgericht zur Landwirtschaft: "Kein Sieg über die grüne Gentechnik"

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4224 (abgerufen am: 15.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Lebensmittelrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Gentechnik
    • Lebensmittel
Regale mit verschiedenen Flaschen alkoholhaltiger Getränke in einer Bar. 02.04.2026
Alkohol

OLG zu Spirituosen-Namen für alkoholfreie Drinks:

"This is not Rum" hilft nicht

Wer "Gin" oder "Rum" auf das Etikett schreibt, muss auch die entsprechenden Prozente liefern. Das Hanseatische OLG stellt klar: Die EU-Spirituosenverordnung lässt keinen Raum für "alkoholfreie Alternativen", die sich namentlich bei den Klassikern…

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen üppigen Döner, der in dem Kontext von Mordversuchen diskutiert wird. 30.03.2026
Mord

Berufungsgericht LG Zwickau sieht Tötungsvorsatz:

Ver­suchter Mord mit Döner?

Das AG Zwickau hatte eine Frau freigesprochen, die versucht haben soll, ihren Stiefvater mit einem Döner zu vergiften. Weil die Berufungskammer einen Tötungsvorsatz sah, muss jetzt vor dem LG Zwickau neu verhandelt werden. 

Artikel lesen
Vegane Bouletten in einer Verkaufsschale mit der Aufschrift "keine Bouletten" 06.03.2026
Verbraucherschutz

Kontroverser Beschluss des EU-Parlaments:

Das "Veggie-Burger"-Verbot wird auf­ge­weicht

Aufreger im Herbst 2025: Das EU-Parlament sprach sich für ein Verbot von Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" aus. Dieses wird nun etwas aufgeweicht. "Tofu-Rippchen" oder "veganes Hühnchen" sollen aber unzulässig sein.

Artikel lesen
Nürnberger Bratwurst mit Sauerkraut 06.02.2026
Lebensmittel

OLG München gibt seinen Senf dazu:

"Rost­b­rat­würst­chen" darf jeder machen, "Nürn­berger" nicht

Nur "Nürnberger Rostbratwürste" fallen unter den EU-Herkunftsschutz, "Mini-Rostbratwürstchen" dürfen auch woanders hergestellt werden, so das OLG München. Ein Wurst-Case-Szenario für die Fleischbranche hat es damit verhindert.

Artikel lesen
Rechtsstreit mit Ritter Sport um quadratische Müsliriegel 13.01.2026
Markenrecht

LG Stuttgart verneint Unterlassungsansprüche:

Ritter Sport muss mit "MON­NEMer QUADRAT" leben

Quadratisch, praktisch – und zu ähnlich? Durch einen Haferriegel sieht Ritter Sport seine Markenrechte verletzt und verklagt ein Mannheimer Unternehmen. Vor dem LG Stuttgart allerdings ohne Erfolg, doch der Rechtsstreit könnte weitergehen.
 

Artikel lesen
Ein Gin-Tonic vor einem dunklen Hintergrund. 13.11.2025
EuGH

EuGH stellt klar:

Ein Gin ohne Alkohol ist kein Gin

Was faktisch kein Gin ist, darf auch nicht "Gin" heißen – auch dann nicht, wenn der Zusatz "alkoholfrei" draufsteht, findet der EuGH. Ein deutscher Wettbewerbsverein hatte geklagt, nun ist klar: Der Name bleibt Spirituosen vorbehalten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Fi­nan­cial Li­nes

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Dort­mund und 2 wei­te­re

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Dres­den

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Freshfields
Emp­fangs­mit­ar­bei­ter – Re­cep­ti­on / Con­fe­ren­ce (m/w/x)

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von Freshfields
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x) -...

Freshfields, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Praxisprobleme zur Eigenbedarfs- und Generalklauselkündigung sowie §§ 574 ff. BGB

15.04.2026

Compliance Lunch: Aktuelles zu HR-Compliance

15.04.2026

Logo von Taylor Wessing
Digital Legal Academy 2026

15.04.2026

Update Gesellschafterliste (15.04.2026)

15.04.2026

Erfolgreiche Unternehmensführung im Notariat – Strategien für ein zukunftsfähiges Notariat

15.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH