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EuGH zu Wettbewerbsstrafe in Milliardenhöhe: Intel gewinnt Streit mit EU-Kom­mis­sion

24.10.2024

Logo Intel

Gegen den Technologiekonzern verhängte die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro. Foto: Sundry Photography

Ende eines langen Streits: Mehr als ein Jahrzehnt dauerte die juristische Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und Intel. Nun entscheidet der EuGH. Die inhaltliche Frage des möglichen Marktmissbrauchs durch Intel bleibt aber offen.

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Der Technologiekonzern Intel ist von der Europäischen Kommission zu Unrecht mit einer Wettbewerbsstrafe in Milliardenhöhe belegt worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte in Luxemburg eine entsprechende Entscheidung der vorherigen Instanz (Urt. v. 24.10.2024, Rs. C-240/22 P). Das Gericht der Europäischen Union (EuG) war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wettbewerbshüter der EU-Kommission in dem Verfahren gegen Intel nicht sauber gearbeitet hatten. 

Die Behörde hatte dem Konzern vorgeworfen, er habe mit Rabatten seine beherrschende Stellung auf dem Markt ausgenutzt, um Wettbewerber wie HP und Lenovo zu verdrängen. 2009 wurde deswegen eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verhängt. Der darauffolgende Rechtsstreit zog sich über Jahre. 

Ursprünglich hatte das EuG 2014 einen ersten Widerspruch Intels gegen die Strafe abgewiesen. Doch der Technologiekonzern legte Rechtsmittel ein und hatte Erfolg: Der EuGH verwies das Verfahren 2017 an das Gericht zurück. Dieses erklärte die Entscheidung der Kommission in einem erneuten Prozess Anfang 2022 dann für nichtig. Das jetzt ergangene Rechtsmittelurteil schließt die Sache ab. 

Darin weist der EuGH sämtliche Rechtsmittelgründe der Kommission zurück. Die Kommission war der Ansicht, dass die Kontrolle, die das Gericht hinsichtlich der Feststellungen der Kommission zum As-Efficient-Competitor-Test (Kriterium des ebenso leistungsfähigen Wettbewerbers) vorgenommen habe, an Verfahrensfehlern, Rechtsfehlern und einer Verfälschung von Beweisen leide. Der EuGH konnte jedoch keine Fehler erkennen. Die Frage, ob Intel seine Marktmacht ausgenutzt hat, beantwortete das Verfahren damit jedoch nicht abschließend.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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EuGH zu Wettbewerbsstrafe in Milliardenhöhe: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55702 (abgerufen am: 10.03.2026 )

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