Druckversion
Donnerstag, 11.12.2025, 10:51 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c85419-c520-c3420-telekom-stream-on-vodafone-pass-verstoss-europarecht-netzneutralitaet
Fenster schließen
Artikel drucken
45907

EuGH zu Zero-Rating-Tarifen: "Stream on" und "Vod­a­fone Pass" waren euro­pa­rechts­widrig

02.09.2021

Ein Video wird auf einem Smartphone abgespielt.

NATHAPHAT NAMPIX - stock.adobe.com

Ältere Versionen der Zero-Rating Tarife "Stream On" der Telekom und "Vodafone Pass" verstoßen gegen EU-Recht. Das hat der EuGH entschieden und damit Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.

Anzeige

Die Deutsche Telekom und Vodafone haben mit bestimmten Tarifen, die eigentlich eine unbegrenzte Datennutzung versprachen und dennoch eingeschränkt wurden, gegen Europarecht verstoßen. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichen Urteil (v. 02.09.2021, Rs. C-854/19 Vodafone, C-5/20 Vodafone und C-34/20 Telekom Deutschland).

Hierbei geht es um sogenannte Nulltarif-Optionen, auch "Zero-Rating-Tarife" genannt, bei denen zum Beispiel Videos auf dem Smartphone ohne Anrechnung auf das monatliche Datenvolumen gestreamt werden können. Die Firmen zogen aber doch gewisse Grenzen, die sie später auf Druck der Bundesnetzagentur zurücknahmen. Gerichtsverfahren dazu liefen weiter, nun hat der EuGH entschieden.

Die Tarife, um die es ging, heißen "Vodafone Pass" und "Stream On" (Telekom). Die Nutzer haben zwar ein monatliches Datenvolumen, bestimmte Dienste sind von dieser Volumensbegrenzung aber ausgenommen - etwa Videos auf der Netflix-App oder in der ARD Mediathek. Wenn man also Filme guckt, muss sich der Kunde keine Sorgen machen, dass sein Datenvolumen bald aufgebraucht ist und er dann bis Monatsende zum Schneckentempo-Internet verdammt ist.

"Roam like at Home" darf nicht umgangen werden

Allerdings schlugen die Firmen 2017 gewissermaßen Leitplanken ein, damit die Datenmengen nicht zu groß wurden. So drosselte die Telekom die Übertragungsrate bei Filmen - die konnten im Rahmen
des "Stream On"-Tarifs nicht in HD-Qualität, sondern nur in SD geguckt werden, also in geringerer Auflösung. Vodafone verankerte diese Maßnahme ebenfalls in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, machte nach Aussage eines Firmensprechers davon aber nicht Gebrauch.

Außerdem wurde der Datenverbrauch im europäischen Ausland 2017 bei "Stream On" und beim Konkurrenzprodukt "Vodafone Pass" zunächst auf das Monatsvolumen angerechnet, obwohl der Verbraucher im europäischen Ausland laut EU-Regeln zu denselben Konditionen surfen soll wie daheim ("Roam like at Home"). Diese Anrechnung kippten beide Firmen später.

Ein Streitpunkt war zudem, ob Vodafone "Tethering" von seinem Tarif ausschließen darf - wenn man also sein Handy als Hotspot nutzt und sich mit dem Tablet verbindet, um darauf einen Film zu gucken. Der Datenverbrauch könnte durch die Nutzung von mehreren Endgeräten deutlich steigen - dem wollte Vodafone einen Riegel vorschieben können. Auch dies hielten die EuGH-Richter für rechtswidrig.

VZBV: "Ein Zeichen für Netzneutralität"

Mit Blick auf die in der Vergangenheit vorgenommenen Einschränkungen heißt es in der Mitteilung des Gerichts: "Eine solche Geschäftspraxis verstößt gegen die allgemeine, in der Verordnung über den Zugang zum offenen Internet aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln." Nach der Wortmeldung des EuGH gehen nun separate Verfahren an zwei deutschen Gerichten weiter - es ist nun aber klar, dass die Unternehmen dort auf verlorenem Posten stehen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), der gegen Vodafone vor Gericht gezogen war, zeigte sich erfreut. "Das heutige EuGH-Urteil gegen den Vodafone-Pass setzt ein Zeichen für Netzneutralität und ist ein Sieg für den Verbraucherschutz", erklärte VZBV-Vorstand Klaus Müller. Die Bundesnetzagentur, die ebenfalls gegen Vodafone und gegen die Telekom vorgegangen war, teilte mit, man werde die Entscheidungen in ihren Einzelheiten auswerten.

Die betroffenen Firmen betonten beide, dass man die Tarife ja schon längst geändert habe. Für das jetzige "Stream On" ändere sich also nichts, sagte ein Telekom-Sprecher. Tatsächlich beziehen sich die Beanstandungen der Richter auf die Vergangenheit. Einzige Ausnahme: In den "Vodafone Pass"-Geschäftsbedingungen steht noch eine Klausel zum Hotspot-Ausschluss. Ein Vodafone-Sprecher betonte, dass man von der Möglichkeit nie Gebrauch gemacht habe - bei "Vodafone Pass" habe man sich also doch mit anderen Endgeräten verbinden können, ohne dass Videostreamen auf das Monatsvolumen angerechnet wurde.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zu Zero-Rating-Tarifen: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45907 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Deutsche Telekom
    • EuGH
    • Internet
    • Netzneutralität
    • Telekommunikation
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Internet 09.12.2025
Internet-Kriminalität

Internetprovider erwirken einstweilige Anordnung:

BVerfG stoppt Internet-DNS-Über­wa­chung als Ermitt­lungs­in­stru­ment

Strafverfolgungsbehörden wollten schon beim Aufrufen einer Internetadresse ansetzen und DNS-Anfragen massiv auswerten. Fachgerichte billigten die damit einhergehende Massenüberwachung. Doch nun stoppt das BVerfG die neue Überwachungstaktik.

Artikel lesen
USM Haller 04.12.2025
Urheber

EuGH beantwortet BGH-Vorlage:

Urhe­ber­rechts­schutz für USM-Haller-Regale mög­lich

Plagiiert Konektra die USM-Haller-Regale? Der Streit führt durch alle Instanzen, nun beantwortete der EuGH mehrere Fragen des BGH zum Urheberrecht.

Artikel lesen
Demonstranten in Georgien auf dem Weg zum Parlament in Tiflis, Oktober 2025 02.12.2025
Asyl

VG Karlsruhe zu sicherem Herkunftsstaat:

Ein­stu­fung Geor­giens wider­spricht EU-Recht

Wie zuvor das VG Berlin hält auch das VG Karlsruhe die Einstufung Georgiens als sicheren Herkunftsstaat für nicht mit EU-Recht vereinbar. Das Gericht wendete die Regelung daher nicht an. Ab Sommer 2026 gilt eine andere Rechtslage.

Artikel lesen
Gleichgeschlechtliche Ehe 25.11.2025
Polen

EuGH zur Unionsbürgerschaft:

Polen muss gleich­ge­sch­lecht­liche EU-Aus­land­sehen aner­kennen

Die "Ehe für alle" ist in Deutschland normal, in Polen aber noch längst nicht. Trotzdem müssen dort nun auch gleichgeschlechtliche EU-Auslandsehen anerkannt werden. Alles andere beeinträchtigt laut EuGH die EU-Freizügigkeit.

Artikel lesen
Vier Personen fahren gemeinsam in einem Auto, Ansicht von hinten nach vorne 24.11.2025
Arbeitszeit

EuGH zu Fahrzeiten für den Arbeitgeber:

Auch Zeit auf dem Rück­sitz ist Arbeits­zeit

Fahren nach Vorgaben und mit Fahrzeugen des Arbeitgebers sind auf für Mitfahrer als Arbeitszeiten zu bewerten, so der EuGH. Das ist aber keine Revolution, sondern seit Jahren seine ständige Rechtsprechung.

Artikel lesen
Logo, Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH, Gerichtshof der Europäischen Union. 14.11.2025
Anwaltsblatt

BMJV zum Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien:

"Weiter Beur­tei­lungs­spiel­raum für den Gesetz­geber"

Der EuGH hält das Beteiligungsverbot reiner Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften für gerechtfertigt, um anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Was folgt daraus? 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Re­fe­rent:in für das Jus­ti­zia­riat (m/w/d)

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung , Ber­lin

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Di­gi­ta­le Me­di­en

CMS Deutschland , Köln

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Di­gi­ta­le Me­di­en

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Highlights aus dem Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht

11.12.2025

Praktische Auskünfte, Verzeichnisse und Ansprüche der Erben – Grenzlinienfestlegung durch den BGH

11.12.2025

Korrekturen nach dem Erbfall

11.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht

11.12.2025

Online-Training: Strategisch statt laut

11.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH